Sach- und Rechtslage:
Die Erschließung des Neubaugebietes „Halenhorst –
Östlich Vor der Reihe“ hat begonnen. Für die öffentliche Straße ist eine
Straßenbezeichnung zu vergeben. Nach der bisherigen Praxis hat hierfür der
jeweilige Bürgerverein ein Vorschlagsrecht. Die Dorfgemeinschaft Halenhorst
wurde daher um einen Vorschlag gebeten.
Es wird die Bezeichnung „Am Wäldchen“ vorgeschlagen.
Bei der Auswahl der vorgeschlagenen Straßenbezeichnung
hat der Bürgerverein berücksichtigt, einen Namen zu finden, der bisher in
keiner Weise im gesamten Gemeindegebiet vergeben worden ist. Hierdurch soll
eine Verwechslung mit anderen Ortsteilen ausgeschlossen werden.
Der
Bürgermeister schlägt vor, dem Vorschlag der Dorfgemeinschaft zu folgen und
folgenden Beschluss zu fassen:
Für
die neue Gemeindestraße im Bebauungsplan Nr. 133 „Halenhorst – östlich Vor der
Reihe“ wird die Straßenbezeichnung „Am Wäldchen“ vergeben.