Betreff
Benennung einer Gemeindestraße im Bebauungsplan Nr. 133 "Halenhorst - östlich Vor der Reihe"
Vorlage
BV/0493/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Die Erschließung des Neubaugebietes „Halenhorst – Östlich Vor der Reihe“ hat begonnen. Für die öffentliche Straße ist eine Straßenbezeichnung zu vergeben. Nach der bisherigen Praxis hat hierfür der jeweilige Bürgerverein ein Vorschlagsrecht. Die Dorfgemeinschaft Halenhorst wurde daher um einen Vorschlag gebeten.

 

Es wird die Bezeichnung „Am Wäldchen“ vorgeschlagen.

 

Bei der Auswahl der vorgeschlagenen Straßenbezeichnung hat der Bürgerverein berücksichtigt, einen Namen zu finden, der bisher in keiner Weise im gesamten Gemeindegebiet vergeben worden ist. Hierdurch soll eine Verwechslung mit anderen Ortsteilen ausgeschlossen werden.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, dem Vorschlag der Dorfgemeinschaft zu folgen und folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für die neue Gemeindestraße im Bebauungsplan Nr. 133 „Halenhorst – östlich Vor der Reihe“ wird die Straßenbezeichnung „Am Wäldchen“ vergeben.