Sach- und Rechtslage:
Die Straßenreinigungsgebühren der Gemeinde
Großenkneten wurden letztmalig für die Jahre 2020 bis 2023 neu kalkuliert.
Aufgrund gestiegener Betriebskosten sowie des
Fehlbetragsausgleichs für die Jahre 2020 – 2022 ist es erforderlich, die Gebühr
neu zu kalkulieren.
Der Maßstab für die Gebühr ist die Straßenfrontläge
der zu reinigenden Grundstücke. Nach der Veranlagung aller Grundstücke beläuft
sich der Gesamtmaßstab der Frontmeter auf 33.325 m. Nach der Kalkulation ergeben
sich ab dem 01.01.2024 für die Straßenreinigung in der Gemeinde die nachfolgend
aufgeführten Gebührensätze:
Reinigungsklasse 1 (Wohnsiedlungen): 2,00 €/m (bisher 1,65 €/m)
Reinigungsklasse 2 (Durchgangsstraßen): 1,50 €/m (bisher 1,25 €/m)
Reinigungsklasse 3 (Wildeshauser Straße): 1,15 €/m (bisher 0,95 €/m)
Der nicht umlagefähige Kostenanteil für Reinigung bei
Park- und Grünanlagen, Straßenkreuzungen und Einmündungen, Verkehrsinseln und
ähnlichen dem Verkehr dienenden Anlagen ist nach § 52 Abs. 3 Niedersächsisches
Straßengesetz (NStrG) mit 25 % zu berücksichtigen.
Um bei der Straßenreinigung eine Kostendeckung zu
erreichen, ist es deshalb erforderlich, dass die Gebühren in den
Reinigungsklassen 1 bis 3 angehoben werden.
Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr und die 9.
Änderungsatzung für die Straßenreinigungsgebührensatzung sind der
Beschlussvorlage Nr. BV/0503/2021-2026 beigefügt.
Der Bürgermeister schlägt vor, der Gebührenkalkulation zuzustimmen und die als Anlage beigefügte 9. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Gemeinde Großenkneten (Straßenreinigungsgebührensatzung) zu erlassen.
Beschlussempfehlung:
Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt.
Die beigefügte 9. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Gemeinde Großenkneten (Straßenreinigungsgebührensatzung) wird beschlossen.