Sach- und Rechtslage:
Nach § 111 Abs. 7 NKomVG darf die Gemeinde zur
Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von
gemeindlichen Aufgaben beteiligen. Die Einwerbung und die Entgegennahme des
Angebots einer Zuwendung obliegen dem Bürgermeister. Über die Annahme oder
Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von 100,00 € bis höchstens 2.000,00
€ entscheidet der Verwaltungsausschuss, über 2.000,00 € der Rat.
Die Firma Amazon Deutschland Services GmbH ist bereit,
die Feuerwehren mit 5.000,00 € für Atemschutzgeräte und die
Bildungseinrichtungen der Gemeinde mit 10.000,00 € für Sprachförderung zu
unterstützen. Die Spenden werden über den Stifterverband für die Deutsche
Wissenschaft e. V. abgewickelt.
Der Bürgermeister schlägt vor, die Spende der Firma Amazon Deutschland Services GmbH bzw. des Stifterverbandes in Höhe von 15.000,00 € anzunehmen.
Beschlussempfehlung:
Die Spende des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft e. V., Baedekerstraße 1, 45128 Essen, in Höhe von 15.000,00 € wird angenommen.