Betreff
Förderung von Dorfgemeinschaftseinrichtungen - Antrag der CDU-Fraktion vom 31.08.2023
Vorlage
BV/0512/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Die CDU-Fraktion im Rat beantragt mit Schreiben vom 31.08.2023, einen Grundsatzbeschluss herbeizuführen, durch den die Schaffung und Erhaltung von Dorfgemeinschaftseinrichtungen gefördert werden soll.

 

Der Antrag ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0512/2021-2026 beigefügt.

 

Dorfgemeinschaftseinrichtungen bieten Raum für kulturelle Veranstaltungen, Vereinstreffen sowie weitere gemeinschaftliche Aktivitäten der Menschen aller Altersklassen und gesellschaftlicher Hintergründe vor Ort. Sie stellen eine wichtige Möglichkeit dar, sich im nachbarschaftlichen Umfeld zu begegnen und auszutauschen. Auf diese Weise fördern sie das soziale Miteinander und stärken die Nachbarschaften sowie die Identifikation mit den dörflichen Strukturen. Dorfgemeinschaftseinrichtungen könnten innerhalb der Gemeinde künftig weiter an Bedeutung gewinnen.

 

Die Gemeinde Großenkneten betreibt derzeit Dorfgemeinschaftsanlagen in den Ortsteilen Ahlhorn, Großenkneten, Hengstlage und Huntlosen. Diese Anlagen stehen grundsätzlich der Allgemeinheit zur Verfügung. Die Dorfgemeinschaftshäuser in Ahlhorn und Großenkneten sowie das Kösters Hus in Huntlosen beherbergen die Gemeindebüchereien sowie teilweise Einrichtungen der Gemeindejugendpflege und Räume für Beratungsangebote. Die Anlagen in Ahlhorn, Großenkneten und Hengstlage verfügen außerdem jeweils über einen Saal, der von verschiedenen Vereinen für Übungsabende und Versammlungen genutzt werden kann. Eine Konkurrenz zu den hiesigen Gastronomiebetriebe soll dabei vermieden werden.

 

Darüber hinaus haben Dorfgemeinschaften im Gemeindegebiet bereits eigene Anlagen geschaffen, die sie ihren Einwohner/innen zur Verfügung stellen. Dies erfordert ein großes persönliches und finanzielles Engagement der beteiligten Akteure. Durch eine finanzielle Förderung könnten Anreize geschaffen werden, weitere Anlagen zu errichten und zu unterhalten. Dabei sollte die Förderung auf die Bezuschussung von Investitionen zur Errichtung, Erweiterung oder Instandsetzung von Dorfgemeinschaftseinrichtungen beschränkt sein. Die Übernahme von oder Beteiligung an laufenden Kosten sowie auch die Übernahme von Versicherungsbeiträgen für die Wohngebäudeversicherung sollte aus grundsätzlichen Erwägungen und dem hohen Verwaltungsaufwand nicht erfolgen.

 

Auf schriftlichen Antrag könnten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Zuschüsse für solche Einrichtungen und Vorhaben gewährt werden, die unmittelbar als Dorfgemeinschaftsanlagen vorrangig den örtlichen Vereinen und dörflichen Vereinigungen kostenlos zur Verfügung gestellt werden und sich innerhalb des Gemeindegebietes befinden. Eine entsprechende, mindestens 10 Jahre geltende Zweckbindung wäre dem Antrag schriftlich beizufügen. Antragsberechtigt wären sowohl natürliche volljährige Einzelpersonen wie auch Personenvereinigungen, die einen rechtlichen Vertreter bestimmt haben.

 

Für die Förderabwicklung kommt eine analoge Anwendung der Richtlinie der Gemeinde Großenkneten für die Förderung des Sports in der ab 01.01.2009 gültigen Fassung, Ziffer A sowie Ziffer B Nr. 1 und 2, in Betracht.

 

Der Bürgermeister hält eine Unterstützung der aktiven Dorfgemeinschaften für sehr sinnvoll und schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Gemeinde Großenkneten fördert auf Antrag im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Investitionen zur Errichtung, Erweiterung oder Instandsetzung von Dorfgemeinschaftseinrichtungen in Höhe von bis zu 25 % der nachgewiesenen Kosten, sofern die Gesamtfinanzierung der Investition und der laufende Betrieb seitens des Vorhabenträgers sichergestellt ist. Übersteigt der beantragte Zuschuss eine Summe von 10.000,00 €, ist der Antrag den politischen Gremien zur Beratung vorzulegen.

 

Ein Anspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.

 

Laufende Betriebskosten werden nicht gefördert. Ziffer A und Ziffer B Nr. 1 und 2 der Richtlinie für die Förderung des Sports und der Jugendarbeit finden analog Anwendung.


Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeinde Großenkneten fördert auf Antrag im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Investitionen zur Errichtung, Erweiterung oder Instandsetzung von Dorfgemeinschaftseinrichtungen in Höhe von bis zu 25 % der nachgewiesenen Kosten, sofern die Gesamtfinanzierung der Investition und der laufende Betrieb seitens des Vorhabenträgers sichergestellt ist. Übersteigt der beantragte Zuschuss eine Summe von 10.000,00 €, ist der Antrag den politischen Gremien zur Beratung vorzulegen.

 

Ein Anspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.

 

Laufende Betriebskosten werden nicht gefördert. Ziffer A und Ziffer B Nr. 1 und 2 der Richtlinie für die Förderung des Sports und der Jugendarbeit finden analog Anwendung.