Sach- und Rechtslage:
Die Grundzüge des Verwaltungsentwurfes des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 wurden im Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 09.10.2023 vorgestellt.
Der Haushaltsplanentwurf 2024 ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0515/2021-2026 beigefügt. Auf den Entwurf mit dem umfangreichen Vorbericht wird verwiesen.
In die Zuständigkeit des Schul- und Sportausschusses fallen folgende Produkte des Teilhaushaltes I und bedeutende Maßnahmen:
Ergebnishaushalt
Teilhaushalt I – Haupt-, Personal und
Schulverwaltung
Produkt Produktnummer Seitenzahl des
Entwurfs
Grundschulen P1.211000 34
Graf-von-Zeppelin-Schule P1.216000 35
(Oberschule)
Inklusion P1.243000 36
Förderung des Sports P1.421000 42
Eigene Sportstätten P1.424000 43
Finanzhaushalt
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 49 + 50
Zu den einzelnen Haushaltsansätzen wird in der Sitzung vorgetragen.
Die Gruppe Grüne – KA – Lahrmann hat mit Schreiben vom 18.10.2023 (Eingang: 23.10.2023) beantragt, dass zusätzliche 5.000 € für die Sportförderung zur Verfügung gestellt werden. Der Bürgermeister kann sich der Begründung des Antrages anschließen.
Der Antrag ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0515/2021-2026 beigefügt.
Der Bürgermeister schlägt folgenden Beschluss vor:
Dem Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 hinsichtlich der in die Zuständigkeit des Schul- und Sportausschusses fallenden Produkte und Maßnahmen mit der Ergänzung, dass beim Produkt „Förderung des Sports“ (P1.421000) zusätzlich 5.000 € für die Sportförderung berücksichtigt werden, wird zugestimmt.
Beschlussempfehlung:
Dem Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 wird hinsichtlich der in die Zuständigkeit des Schul- und Sportausschusses fallenden Produkte und Maßnahmen, mit der Ergänzung, dass beim Produkt „Förderung des Sports“ (P1.421000) zusätzlich 5.000 € für die Sportförderung berücksichtigt werden, zugestimmt.