Sach- und Rechtslage:
In seiner Sitzung am 05.12.2022 hat der Rat den
Grundsatzbeschluss für eine Rathauserweiterung gefasst.
Das Rathaus wurde im Jahr 1972 errichtet und 1995
aufgrund des Mangels an Büroräumen erstmalig im Bestand umgebaut. Eine
Erweiterung und energetische Sanierung erfolgten im Jahr 2007.
Aufgrund des quantitativ gestiegenen Aufgabenvolumens
und der qualitativ erhöhten Anforderungen an die Arbeitsbereiche ist davon
auszugehen, dass auch zukünftig weitere Aufgaben auf die Gemeinde zukommen und
damit die Arbeitsbelastung weiterwachsen wird. Diese Entwicklung hat evident
zur Folge, dass sich der Personalbedarf erhöht. In den letzten Jahren war ein
stetiger Zuwachs an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kernverwaltung zu
verzeichnen. Durch eine hohe Präsenzerforderlichkeit der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter aufgrund der Bürgerfreundlichkeit als Dienstleistungsanbieter
können Homeoffice-Lösungen/Telearbeit zwar künftig einen größeren Raum
einnehmen, ersetzen jedoch keinen (physischen) Arbeitsplatz auch als
Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger. Damit indiziert ist ein
ansteigender Raumbedarf von zwölf zusätzlichen Räumen, der mit den derzeit
vorhandenen Kapazitäten nicht mehr gedeckt werden kann. Schon jetzt führt der
Mangel an Räumlichkeiten zu einer Aufweichung der Raumaufteilung nach
Organisationseinheiten, obwohl diese Ordnung für die Verwaltungsabläufe und die
Kundenbetreuung relevant ist.
Zwar wird die Digitalisierung und Automatisierung von
Verwaltungsvorgängen vorangetrieben, jedoch zeigt sich, dass hierdurch keine
Personaleinsparung zu erwarten ist, sondern sich lediglich der
Aufgabenzuschnitt einzelner Stellen verändern wird.
Da die Gemeinde darüber hinaus diverse
Beratungsmöglichkeiten durch externe Fachkräfte anbietet, ist hierfür ein
weiterer Raum vorzuhalten. Eine weitere Räumlichkeit ist für Trauungen
vorgesehen, wobei eine Herrichtung (Doppelnutzung) ebenfalls als
Katastrophenschutzraum angedacht ist.
Der Ratssaal entspricht nicht mehr den aktuellen
technischen und räumlichen Anforderungen, weshalb auch dieser in einer
Rathauserweiterung neu und der alte Ratssaal für zusätzliche Büros geplant
wird. Die Nutzung dieses Raumes für eine Vielzahl anderer Sitzungen sowie die
Vorhaltung von Sitzplätzen für die Öffentlichkeit erfordert ebenso eine
räumliche Erweiterung.
Die FDP-Fraktion beantragt mit Schreiben vom
29.05.2023 die Beantwortung nachfolgender
Fragen. Der Antrag ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0520/2021-2026
beigefügt.
1.
Inwieweit fließen die aktuell genannten
Entwicklungen (Pakt für digitale Verwaltung) in die Pläne zum
Rathausumbau/-anbau mit ein?
Das „Paket für die digitale
Verwaltung“ umfasst in erster Linie ein zentrales Bürgerkonto (Bund ID) für
alle. Daneben sollen die Nutzerfreundlichkeit sowie die Barrierefreiheit
verbessert werden. Bis 2024 sollen 15 wichtige Verwaltungsleistungen digital
beantragt werden können. Für einige dieser Leistungen ist die Gemeinde nicht
zuständig.
Die Digitalisierung von
Verwaltungsleistungen wird durch die Vorgaben des Online-Zugangsgesetzes stetig
ausgebaut und fortentwickelt.
2.
Brauchen wir den Raumbedarf, der 2019
ermittelt wurde, in zehn Jahren immer noch? Können durch die bereits genannten
Entwicklungen Räume und somit Kosten für den Um- und Anbau des Rathauses
eingespart werden?
Trotz Digitalisierung und
alternierender Telearbeit bleiben physische Arbeitsplätze nach wie vor
erforderlich. Im Sinne der Bürgerfreundlichkeit sollte die Erreichbarkeit
vordergründig sein. Durch Aufgabenübertragungen ist ferner mit einer weiteren
Erhöhung des Personalbedarfes zu rechnen.
3.
Eine Digitalstrategie muss ein prioritäres
Ziel sein. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Führungskräfte sollten
entsprechende Schulungen wahrnehmen. Gibt es diesbezüglich einen Zeitplan?
Mit der Begleitung der Digitalisierung
werden die Schulungsbedarfe benannt und umgesetzt/angeboten.
4.
Gibt es eine Personalanalyse (demografische
Entwicklung des Personals) insbesondere für die nächsten zehn Jahre?
Eine Übersicht ist der
Beschlussvorlage Nr. BV/0520/2021-2026 beigefügt.
5.
Die Klimaschutzziele des Landkreises
Oldenburg sehen verstärktes mobiles Arbeiten von zu Hause vor. Inwieweit sind
diese Ziele mitgedacht bzw. wie lautet das Ergebnis der Umfrage zum mobilen
Arbeiten?
Zum 01.11.2023 ist die
Dienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit in Kraft getreten. Hiernach
ist die Inanspruchnahme von Home-Office oder mobilem Arbeiten möglich.
6.
Gibt es eine demografische Übersicht der
Mitarbeiterentwicklung?
Siehe Punkt 4
Nach einer aktuellen Kostenschätzung belaufen sich die
Baukosten inklusive Planungskosten auf ca. 4.000.000,00 €. Hierbei sind die
Kosten für die Umrüstung der Beleuchtung im Bestand, der Ausbau der EDV sowie
die Herstellung der Außenanlagen nebst Nebengebäuden noch nicht berücksichtigt.
Hinsichtlich der weiteren technischen Gebäudeplanung, insbesondere Heizungs-
und Elektrotechnik, erfolgen im weiteren Planungsverlauf weitergehende
Abstimmungen mit den jeweiligen Fachplanern.
Das Planungsbüro Rolwes-Hauth-Jacobi GmbH & Co.
KG, Wildeshausen, hat in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 09.02.2023
erste Vorentwürfe und Raumkonzepte vorgestellt. Anschließend wurden weitere
fachliche Abstimmungen durchgeführt sowie die Rückmeldungen der Fraktionen
geprüft. Die überarbeiteten Entwürfe sind der Beschlussvorlage Nr.
BV/0520/2021-2026 beigefügt.
In der Sitzung des Infrastrukturausschusses wird das
Planungsbüro die überarbeitete Planung zum Umbau und Erweiterung des Rathauses
vorstellen.
Der Bürgermeister empfiehlt, die Planung zum Umbau und Erweiterung des Rathauses anzunehmen.
Beschlussempfehlung:
Die Planungen zum Umbau und zur Erweiterung des Rathauses werden angenommen.