Sach- und Rechtslage:
Durch die integrierte städtebauliche Rahmenplanung für
das Sanierungsgebiet „Wildeshauser Straße“ in Ahlhorn wurden unter anderem im
Bereich der Kapitän-Strasser-Strasser erhebliche Defizite am Gebäudebestand
ermittelt. Die Sanierung des Gebäudes „Kapitän-Strasser-Straße 11“ wird in
Kürze abgeschlossen.
Zusätzlich konnten die Grundstücke
„Kapitän-Strasser-Straße 1 b + 3, 18 + 20, 22 + 24“ erworben werden. Bei den
baugleichen Gebäuden handelt es sich um zwei aneinander gebaute Wohngebäude mit
je 4 Wohneinheiten. Seit der Errichtung Anfang der 70er Jahre hat keine
nennenswerte Instandsetzung stattgefunden, sodass ein erheblicher
Sanierungsstau besteht.
Es ist vorgesehen, zunächst die Gebäude 1 b + 3
vollständig zu entkernen und an die heutigen energetischen Anforderungen
anzupassen. Sämtliche Versorgungsleitungen, Fenster und Türen sowie die
Dacheindeckung sollen erneuert werden. Die Außenhülle soll mit einem
Wärmedämmverbundsystem versehen werden. Durch den Einbau einer
Luft-Wasser-Wärmepumpe mit einer kombinierten Photovoltaikanlage soll der
Wärmebedarf des Gebäudes autark sichergestellt werden. Zudem wird eine
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung installiert, um den Wärmebedarf weiter zu
senken.
Die Gesamtkosten für die 8 Wohneinheiten werden auf
1.600.000,00 € geschätzt.
Nach der Sanierung würde das Gebäude die Vorgaben der
Effizienzhaus-Stufe 55 mit dem Zusatz „Erneuerbare-Energien-Klasse“ erfüllen.
Eine KfW-Förderung von 67.500,00 €/Wohneinheit, somit 540.000,00 € wird
erwartet. Die Maßnahme ist beim Städtebauprogramm angemeldet. Bestenfalls würde
eine Förderung von 724.000,00 €, sonst 400.000,00 €, gewährt.
In
der Sitzung des Infrastrukturausschusses wird das Planungsbüro
Rolwes-Hauth-Jacobi GmbH & Co. KG, Wildeshausen, das Planungskonzept
vorstellen und erläutern.
Der
Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Das Planungskonzept zur Sanierung des Mehrfamilienwohnhauses „Kapitän-Strasser-Straße 1 b + 3“ wird angenommen.
Beschlussempfehlung:
Das Planungskonzept zur Sanierung des Mehrfamilienwohnhauses „Kapitän-Strasser-Straße 1 b + 3“ wird angenommen.