Sach- und Rechtslage:
In den 1960er Jahren gab es einen erhöhten Bedarf an
Ferien-/Wochenendhäusern, die der zeitweisen Erholung dienen sollten. Um diesen
Bedarf zu decken, wurde am 16.05.1963 der Bebauungsplan Nr. 5 „Hagel“
aufgestellt. Über die Jahrzehnte wurden von den ursprünglich 32 Parzellen
lediglich 14 bebaut.
Die Erschließung des Gebietes erfolgt über
unbefestigte Realverbandswege sowie Wege, die sich im Privateigentum befinden.
Ein öffentlicher Kanalanschluss ist nicht vorhanden. Zudem befindet sich das
Gebiet im direkten Nahbereich der besonders schützenswerten Wasserschutzzone
II. Die bisherigen Festsetzungen sind aus heutiger Sicht unzureichend und
entsprechen nicht mehr den Anforderungen an eine geordnete städtebauliche
Entwicklung. Insbesondere fehlen Vorgaben zum Ausgleich und Ersatz, zur
Eingrünung und Abgrenzung zur offenen Landschaft sowie Gestaltung der Gebäude
gänzlich.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Hagel“
soll durch eine umfassende Überarbeitung der Festsetzungen eine Anpassung an
die heutigen rechtlichen sowie städtebaulichen Anforderungen erfolgen.
Aufgrund der mangelnden Erschließung sowie der
unverhältnismäßigen Beeinträchtigung der Natur und Landschaft soll eine weitere
Verfestigung ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund soll der bisher unbebaute
Bereich entsprechend der tatsächlichen Nutzung als Flächen für die
Landwirtschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 18 a BauGB) festgesetzt werden.
Um dieses Plankonzept – insbesondere die Freihaltung
der bisher unbebauten Bereiche – zu sichern, wurde eine Veränderungssperre nach
§ 14 BauGB erlassen. Diese soll nun für ein Jahr verlängert werden.
Die Satzung über die Verlängerung der
Veränderungssperre zur Sicherung der Planung im Bereich
des Bebauungsplanes Nr. 5 “Hagel“, 1. Änderung, ist der Beschlussvorlage
Nr. BV/0530/2021-2026 beigefügt.
Der Bürgermeister schlägt vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
Zur Sicherung der Planung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 5 „Hagel“, 1. Änderung, wird die anliegende Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre beschlossen.
Beschlussempfehlung:
Zur Sicherung der Planung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 5 „Hagel“, 1. Änderung, wird die anliegende Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre beschlossen.