Sach- und Rechtslage:
Im Ortsteil Huntlosen soll im bestehenden
Einkaufsmarkt EDEKA eine leichte Segments Veränderung zur Erhöhung der
Kundenzufriedenheit und der Sicherung der vorhandenen Nahversorgung in
Huntlosen vorgenommen werden.
Im bestehenden Bebauungsplan Nr. 110 „Einkaufsmarkt
Huntlosen“ sind bereits durch die Ausweisung als Sonstiges Sondergebiet
„Einzelhandel“ die baurechtlichen Voraussetzungen für den Bestandsmarkt
geschaffen worden. Zulässig sind demnach max. 1.000 m² Verkaufsfläche für
Lebensmittelmärkte, max. 300 m² Verkaufsfläche für Drogeriemärkte sowie max.
300 m² Verkaufsfläche für sonstige Shops bzw. Dienstleister.
Die Verkaufsfläche für Lebensmittelmärkte soll mit der
1. Änderung des Bebauungsplanes nun zugunsten einer baulichen Erweiterung für
eine Frischwarentheke (Fleisch-Wurst-Käse-Fisch) auf 1.400 m² erhöht werden.
Die derzeit insgesamt zulässige Verkaufsfläche von 1.600 m² wird mit der
Änderung nicht überschritten, da die Verkaufsfläche für Drogeriemärkte (300 m²)
entfällt und jene für Shops und sonstige Dienstleister auf 200 m² reduziert
wird. Es erfolgt damit nur eine Verschiebung der Nutzungen.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Verfahren der
Innenentwicklung nach § 13a BauGB durchgeführt werden, da keine
Umweltverträglichkeitsprüfpflicht infolge geringer Umweltauswirkungen besteht.
Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
110 „Einkaufsmarkt Huntlosen“ ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0533/2021-2026
beigefügt und wird durch Frau Schneider vom Planungsbüro P3 Planungsteam GbR
mbH, Oldenburg, vorgestellt.
Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Für den Bebauungsplan Nr. 110 „Einkaufsmarkt
Huntlosen“ soll die 1. Änderung aufgestellt werden. Ein beschleunigtes
Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) wird durchgeführt.
Gleichzeitig wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 110 „Einkaufsmarkt Huntlosen“ als Entwurf angenommen.
Sowohl die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 2 BauGB wie auch die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB soll
durchgeführt werden.
Beschlussempfehlung:
Für den
Bebauungsplan Nr. 110 „Einkaufsmarkt Huntlosen“ soll die 1. Änderung
aufgestellt werden. Ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch
(BauGB) wird durchgeführt.
Gleichzeitig
wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 110 „Einkaufsmarkt Huntlosen“ als
Entwurf angenommen.
Sowohl die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wie auch die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden.