Sach- und Rechtslage:
Die gemeindeeigenen Baugrundstücke im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 133 „Halenhorst – Östlich Vor der Reihe“ können nach der
Ersterschließung verkauft werden. Es sind daher die Grundstückskaufpreise und
die Verkaufsbedingungen festzulegen. Die voraussichtliche Grundstücksaufteilung
ist dem Lageplan zu entnehmen. Eine endgültige Parzellierung/Vermessung erfolgt
nach der Ersterschließung des Baugebietes.
Der Lageplan ist der Beschlussvorlage Nr.
BV/0535/2021-2026 beigefügt ist. Der Kalkulation liegen die Grunderwerbs- und
Erschließungskosten zugrunde. Daraus ergibt sich ein Kaufpreis von 90,50 €/qm
Wohnbaufläche. Für die der Wohnbaufläche angrenzende private Grünfläche wird
ein Kaufpreis von 20,00 €/qm vorgeschlagen.
Beiträge sind für die Schmutzwasserkanalisation in
Höhe von 1,50 €/qm kalkuliert.
Der Erwerbspreis beträgt demnach insgesamt 92,00 €/qm.
Die Grundstücke sollen nach den üblichen Verfahren zum
Zwecke der Eigennutzung vergeben werden, wobei die Reihenfolge der Vormerkung
maßgebend sein sollte. Interessenten, die bereits einmal ein Baugrundstück von
der Gemeinde Großenkneten erworben haben, sollen aufgrund der Chancengleichheit
für alle übrigen nachrangig berücksichtigt werden. Vorrangig sollen die
Grundstücke jedoch Halenhorster Bürgern bzw. ehemaligen Bürgern der Ortschaft
Halenhorst zum Kauf angeboten werden. Der Bürgermeister soll in besonderen
Fällen die Möglichkeit haben, bis zu 2 Grundstücke frei zu vergeben.
Mit dem Verkauf der Grundstücke kann voraussichtlich im
Frühjahr 2024 begonnen werden.
Die Grundstückskaufverträge sollen die nachfolgenden
aufgeführten Regelungen enthalten:
a)
Eigenbezug bzw. Bezug durch Verwandtschaft
ersten Grades für einen Zeitraum von 5 Jahren.
b) Bebauung
des Grundstückes innerhalb von 2 Jahren nach Vertragsabschluss.
Wenn die Bebauung nicht fristgerecht erfolgt, ist das Grundstück kosten- und
lastenfrei an die Gemeinde Großenkneten zurückzugeben. Zur Sicherung ist ein
Wiederkaufsrecht zu vereinbaren (Rückübertragung).
c) Falls der Eigenbezug nicht für den
Zeitraum von 5 Jahren erfolgt, wird ein Zuschlag in
Höhe von 50 % des Kaufpreises nacherhoben. Dieses wird durch eine Sicherungshypothek abgesichert.
Beschlussempfehlung:
Der
Grundstückskaufpreis für die Baugrundstücke im Bereich des Bebauungsplanes Nr.
133 „Halenhorst – Östlich Vor der Reihe“ wird auf 90,50 €/qm für die
Wohnbaufläche zuzüglich eines Schmutzwasserkanalbaubeitrages von 1,50 €/qm festgesetzt.
Die der Wohnbaufläche angrenzende private Grünfläche ist zu einem Kaufpreis von
20,00 €/qm mit zu erwerben.
Die
Grundstücke sind nach dem in der Gemeinde Großenkneten üblichen Verfahren zum
Zwecke der Eigennutzung vorrangig an Personen, die noch kein Baugrundstück von
der Gemeinde Großenkneten und vorrangig an BürgerInnen aus Halenhorst bzw.
ehemals aus Halenhorst zu vergeben, wobei die Reihenfolge der Vormerkungen
maßgebend sein sollte.
Im Kaufvertrag
sind die unter a) bis c) in dieser Vorlage aufgeführten Regelungen aufzunehmen.
Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Grundstücke zu diesen Bedingungen zu verkaufen. Ferner wird dem Bürgermeister die Ermächtigung erteilt, bis zu 2 Baugrundstücke frei zu vergeben, um in besonderen Fällen eine Vergabe auch an anderweitige Interessenten zu ermöglichen.