Betreff
Städtebauförderung Ahlhorn - Anpassung der Förderrichtlinie für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
Vorlage
BV/0539/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Im Zuge des städtebaulichen Förderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ können private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gefördert werden. Dazu hat der Rat am 17.06.2019 eine Förderrichtlinie beschlossen.

 

Mit Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt am 14.12.2022 ist rückwirkend zum 01.01.2022 eine neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinie) in Kraft getreten. Die Änderung dieser Richtlinie erfordert aufgrund der geänderten Förderbedingungen eine Anpassung der gemeindlichen Förderrichtlinie für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Insbesondere ist nach einer Übergangsfrist ab 01.01.2024 nur noch ein pauschalierter Zuschuss von höchstens 35.000 € pro Objekt förderfähig.

 

Die geänderte Förderrichtlinie ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0539/2021-2026 beigefügt. Die Änderungen gegenüber der bisherigen Richtlinie sind gelb markiert.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die neue Modernisierungs- und Instandhaltungsrichtlinie für das Sanierungsgebiet „Ahlhorn – Wildeshauser Straße“ wird beschlossen.


Beschlussempfehlung:

 

Die neue Modernisierungs- und Instandhaltungsrichtlinie für das Sanierungsgebiet „Ahlhorn – Wildeshauser Straße“ wird beschlossen.