Sach- und Rechtslage:
Im Zuge des städtebaulichen Förderprogramms „Sozialer
Zusammenhalt“ können private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
gefördert werden. Dazu hat der Rat am 17.06.2019 eine Förderrichtlinie
beschlossen.
Mit Veröffentlichung im Niedersächsischen
Ministerialblatt am 14.12.2022 ist rückwirkend zum 01.01.2022 eine neue
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung städtebaulicher
Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinie) in Kraft getreten. Die
Änderung dieser Richtlinie erfordert aufgrund der geänderten Förderbedingungen
eine Anpassung der gemeindlichen Förderrichtlinie für Modernisierungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen. Insbesondere ist nach einer Übergangsfrist ab
01.01.2024 nur noch ein pauschalierter Zuschuss von höchstens 35.000 € pro
Objekt förderfähig.
Die geänderte Förderrichtlinie ist der
Beschlussvorlage Nr. BV/0539/2021-2026 beigefügt. Die Änderungen gegenüber der
bisherigen Richtlinie sind gelb markiert.
Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Die neue Modernisierungs- und Instandhaltungsrichtlinie für das Sanierungsgebiet „Ahlhorn – Wildeshauser Straße“ wird beschlossen.
Beschlussempfehlung:
Die neue Modernisierungs- und Instandhaltungsrichtlinie für das Sanierungsgebiet „Ahlhorn – Wildeshauser Straße“ wird beschlossen.