Betreff
Kindertagesstätten - Anträge der ev.-luth. Kirchengemeinden Ahlhorn und Großenkneten auf Übertragung der Trägerschaften auf den Kita-Verbund "evkita doll"
Vorlage
BV/0541/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Die ev.-luth. Kirchengemeinden Ahlhorn und Großenkneten haben im Juni 2022 jeweils einen Antrag auf Übertragung der Trägerschaften der Kindertagesstätten auf den Kirchenverbund „evkita doll“ gestellt. Diese Anträge wurden am 23.09.2022 ruhend gestellt. Auf die Mitteilung im Verwaltungsausschuss vom 15.12.202 wird verwiesen.

 

Mit Schreiben vom 17.10.2023 haben beide Kirchengemeinden erneut einen „Antrag zur Änderung des Kita-Trägerschaftsvertrags

-          für die ev. Kita und Krippe „Hans-Roth“ und die ev. Kita „Am Lemsen“ sowie

-          für die ev. Kita und Krippe „Regenbogenland“ und die ev. Kita „Arche Noah“

in der Gemeinde Großenkneten zum 01.08.2024 und die Überführung der Kitas auf den Kita-Verbund „evkita doll“ im Ev.-luth. Kirchenkreis Delmenhorst/Oldenburg-Land“ gestellt. Diese Anträge sind der Beschlussvorlage Nr.  BV/0541/2021-2026 beigefügt.

 

In der Sitzung werden die geschäftsführenden Pfarrer der beiden Kirchengemeinden, Frau Vieth sowie Herr Dr. Evers, zu den Anträgen ausführen. Die Geschäftsführerin des Kita-Verbundes, Frau Tecklenborg, steht ebenfalls für Fragen zur Verfügung.

 

Die im Antrag berechneten Overheadkosten (= Kosten für den Beitrag zum Trägerverbund je genehmigtem KiTa-Platz) beziehen sich auf den Zeitraum August bis Dezember 2024, mithin 5 Monate. Bei den weiteren in der Berechnung benannten Kosten handelt es sich um Jahreswerte. Zur Vergleichbarkeit und tatsächlichen Berechnung sind jedoch alle Beträge als Jahreswerte zu Grunde zu legen. Der auf 12 Monate berechnete Overheadanteil sowie der prozentuale Anteil ist in den Anträgen ergänzt worden (grün). In den Folgejahren erhöht sich die berechnete Overheadpauschale jährlich um die vertraglich vereinbarte Steigerungsrate (Tarifsteigerung bzw. Steigerung des Verbraucherpreisindex´).

 

Im Kreisgebiet ist bisher die Trägerschaft der ev.-luth. Kirchengemeinde Hude auf den KiTa-Verbund übertragen worden. In der Stadt Wildeshausen stehen die politischen Beschlüsse zurzeit noch aus, ein Beitritt zeichnet sich jedoch ab.

 

Als dritte ev.-luth. Kirchengemeinde im Gemeindegebiet hat die ev.-luth. Kirchengemeinde Huntlosen beschlossen, die Trägerschaft für die KiTa zu behalten und dementsprechend nicht dem Verbund beizutreten.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, den Vortrag der ev.-luth. Kirchengemeinden Ahlhorn und Großenkneten zur Kenntnis zu nehmen. Eine Beschlussfassung soll in der nächsten Sitzung des Jugend-, Ordnungs- und Sozialausschusses getroffen werden.

 


Beschlussempfehlung:

 

Der Vortrag der ev.-luth. Kirchengemeinden Ahlhorn und Großenkneten zur Übertragung der Trägerschaften der Kindertagesstätten wird zur Kenntnisgenommen.