Sach- und Rechtslage:
Die Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der
Freiweilligen Feuerwehr erhalten nach der „Satzung über Aufwandsentschädigung
und Auslagenersatz für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Großenkneten“ eine
monatliche Aufwandsentschädigung. Die aktuell gültige 3. Änderungssatzung vom
17.12.2012 ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0542/2021-2026 beigefügt.
Ein Vergleich mit anderen Landkreis-Kommunen hat
ergeben, dass die Höhe der monatlichen Aufwandsentschädigungen für die
Ehrenbeamte und Ehrenbeamtinnen im Gesamtbild angemessen ist.
Da einige Ehrenämter jedoch mittlerweile anders als
ursprünglich vorgesehen ausgeübt werden, soll die Satzung entsprechend
angepasst werden.
Folgende Änderungen werden vorgeschlagen:
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Dem Gemeindegeräte-
und zeugwart wurde bislang eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich
75,00 € gewährt. Nach der Teilung dieser Funktion in einen Gemeindekleiderwart
und in einem Gemeindegerätewart wurde die Aufwandsentschädigung zu je 50 %,
mithin 37,50 € gezahlt. Durch die offizielle Aufnahme beider Funktionen soll
künftig jeweils eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 50,00 €
gewährt werden.
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Für die
Tätigkeit des Gemeindeschrift- und pressewartes wurde bislang außerhalb der
bestehenden Satzung ein Auslagenersatz in Höhe von 30,00 € monatlich gewährt.
Diese Funktion soll als Gemeindeschrift- und Pressewart neu in die Satzung
aufgenommen werden. Hierfür soll eine Aufwandsentschädigung in Höhe von
monatlich 30,00 € gewährt werden.
Sollte diese Funktion auf zwei Ämter (Gemeindepressewart und
Gemeindeschriftwart) aufgeteilt werden, schlägt das Gemeindekommando eine
Entschädigung von jeweils 25,00 € monatlich vor.
Der Gemeindebrandmeister hat am 11.10.2023 „voll
umfänglich“ den Änderungen zugestimmt.
Die 4. Änderung der Satzung über Aufwandsentschädigung
und Auslagenersatz für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Großenkneten ist
der Beschlussvorlage Nr. BV/0542/2021-2026 beigefügt.
Der Bürgermeister schlägt vor, die
Aufwandsentschädigungen für den Gemeindekleiderwart, den Gemeindegerätewart
sowie den Gemeindeschrift- und pressewart auf monatlich jeweils 50,00 € bzw.
30,00 € anzupassen.
Beschlussempfehlung:
Die 4. Änderung der Satzung über Aufwandsentschädigung und Auslagenersatz für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Großenkneten wird beschlossen.