Betreff
Gemeindejugendpflege - Projektbezogene Jugendbeteiligung
Vorlage
BV/0543/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Mit gemeinsamen Schreiben vom 27.06.2023 haben die Gruppe Grüne – KA – Lahrmann sowie die FDP-Fraktion beantragt, dass die Gemeinde Großenkneten sich dem Projekt „Kinderfreundliche Kommunen“ des Deutschen Kinderhilfswerkes anschließt und entsprechende Haushaltsmittel hierfür bereit stellt. Der Antrag ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0543/2021-2026 beigefügt.

 

Eine Kinder- und Jugendbeteiligung erfolgt durch die Gemeindejugendpflege anlassbezogen. So wurden Kinder und Jugendliche bei den Projekten Skateranlage oder auch bei der Anlegung des Mehrgenerationenplatzes mit eingebunden.

 

Städte und Gemeinden, die sich dem Projekt „Kinderfreundliche Kommunen“ anschließen möchten, durchlaufen ein individuelles Programm, das der Verein kontinuierlich begleitet und unterstützt. Das Programm besteht aus verschiedenen festgelegten Schritten und wird zugleich individuell auf die Bedingungen jeder Kommune angepasst. Die Projektlaufzeit beträgt vier bis fünf Jahre.

 

Neben einer Bestandsaufnahme und einer umfangreichen Analyse werden die Stärken und Herausforderungen festgelegt.

 

Aus dieser Bestandaufnahme und einer individuellen Befragung wird ein Aktionsplan mit konkreten Empfehlungen, das „Herzstück“ des Programms, erstellt. Der Aktionsplan legt konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Kinderrechte fest und wird über drei Jahre umgesetzt.

 

Das Programm ist auf eine Dauer von vier bis fünf Jahren angelegt, wobei das erste bzw. das zweite Jahr hauptsächlich der Standortanalyse sowie des Erstellens des Aktionsplans vorbehalten ist.

 

Das Vorhaben richtet sich vornehmlich an Mitarbeitende der Verwaltung, freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit, Schulen und natürlich an Kinder und Jugendliche.

 

Es fallen folgende Aufgaben für die Verwaltung an:

 

  1. Bestandanalyse durch das Ausfüllen eines Verwaltungsfragebogens und die Durchführung einer Kinderbefragung in Schulen
  2. Gründung einer Steuerungsgruppe und Verfassen eines Aktionsplans
  3. Teilnahme an regelmäßigen, gemeinsamen Workshops mit anderen Kommunen und kommunalbezogenen Treffen
  4. Umsetzung des Aktionsplans
  5. Kontinuierliche Evaluation
  6. Erstellen eines Zwischen- und Abschlussberichts

 

Hierfür wird mindestens ein Ansprechpartner benötigt, der gerade im ersten Jahr zumindest für einen erheblichen Teil der Arbeitszeit für das Vorhaben eingesetzt wird.

 

Zusätzlich ist eine Steuerungsgruppe zu bilden, die sich aus Mitarbeitenden der Verwaltung, der Politik und der Zivilgesellschaft zusammensetzt. Kinder und Jugendliche sollen ebenfalls in der Steuerungsgruppe vertreten sein.

 

Die Kosten betragen bei einem Beitritt bis Ende 2023 6.000 Euro pro Jahr und bei einem Beitritt ab 2024 8.000 Euro pro Jahr. Weitere Kosten fallen für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Aktionsplan für die lokale Öffentlichkeitsarbeit und für Veranstaltungen an. Neben diesem finanziellen Aufwand ist ein erheblicher Personaleinsatz erforderlich.

 

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wurde bereits in der Vergangenheit umgesetzt. Auch künftig soll diese Beteiligung bei weiteren Projekten fortgeführt werden.

 

Aufgrund dessen empfiehlt der Bürgermeister:

 

Eine Teilnahme an dem Programm „Kinderfreundliche Kommunen“ beim Verein zur Förderung der Kinderrechte in Städten und Gemeinden Deutschlands erfolgt nicht.

 

Um auch weiterhin die Kinder und Jugendlichen in Entscheidungsprozesse einzubinden, erfolgt auch künftig eine anlass- oder projektbezogene Beteiligung.

 

 


Beschlussempfehlung:

 

Eine Teilnahme an dem Programm „Kinderfreundliche Kommunen“ beim Verein zur Förderung der Kinderrechte in Städten und Gemeinden Deutschlands erfolgt nicht.

 

Um auch weiterhin die Kinder und Jugendlichen in Entscheidungsprozesse einzubinden, erfolgt auch künftig eine anlass- oder projektbezogene Beteiligung.