Betreff
Fachausschüsse des Rates; Berufung der nicht dem Rat angehörenden Mitglieder in den Schul- und Sportausschuss
Vorlage
BV/0559/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Gemäß § 110 Nieders. Schulgesetz (NSchG) gehört dem Schulausschuss eine Vertreterin oder ein Vertreter der Schülerinnen und Schüler an. Der Rat hat in seiner Sitzung am 04.11.2021 gemäß § 73 i. V. m. § 71 Abs. 2 und 7 NKomVG unter anderem beschlossen, dass der Schul- und Sportausschuss mit einer Schülervertreterin/einem Schülervertreter zu besetzen ist. Gemäß § 3 der Verordnung über das Berufungsverfahren für die kommunalen Schulausschüsse steht das Vorschlagsrecht den Schülerräten an der Graf-von-Zeppelin-Schule Oberschule Ahlhorn gemeinsam zu. Die Vorschläge sind bindend.

 

In der Ratssitzung vom 05.12.2022 wurden als Schülervertreter Benjamin Schneidereit, Hosüne, Birkenallee 6a, 26197 Großenkneten und als Stellvertreterin Sandra Ali, Ahlhorn, Wildeshauser Straße 31, 26197 Großenkneten, berufen.

 

Gemäß § 6 Abs. 3 verliert ein Mitglied seinen Sitz, wenn er die Voraussetzungen für die Berufung nicht mehr erfüllt.

 

Schülervertreter Benjamin Schneidereit ist von seinem Amt zurückgetreten und übt dieses nicht mehr aus. Somit erfüllt er die Voraussetzungen nicht weiter. Da Sandra Ali als Stellvertreterin keine Schule des Schulträgers mehr besucht, erfüllt auch sie die Voraussetzungen nicht weiter. Somit hat sie ihren Sitz im Schul- und Sportausschuss verloren.

 

Die Sitze sind neu zu besetzen. Die Schülerräte der Graf-von-Zeppelin-Schule Oberschule Ahlhorn schlagen Milena Streichert, Bakler Berg 4, 26197 Großenkneten als Schülervertreterin im Schul- und Sportausschuss und als Stellvertreter Marvin Reinke, Hageler Höhe 2, 26197 Großenkneten, vor.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, die Schülervertretungen entsprechend des Vorschlages zu berufen.

 

Milena Streichert, Bakler Berg 4, 26197 Großenkneten wird als Schülervertreterin und als Stellvertreter Marvin Reinke, Hageler Höhe 2, 26197 Großenkneten, als nicht dem Rat angehörende Mitglieder in den Schul- und Sportausschuss berufen.

 

Der Rat stellt gemäß § 71 Abs 5 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die Ausschussbesetzung entsprechend fest.

 


Beschlussempfehlung:

 

Milena Streichert, Bakler Berg 4, 26197 Großenkneten wird als Schülervertreterin und als Stellvertreter Marvin Reinke, Hageler Höhe 2, 26197 Großenkneten, als nicht dem Rat angehörende Mitglieder in den Schul- und Sportausschuss berufen.

 

Der Rat stellt gemäß § 71 Abs 5 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die Ausschussbesetzung entsprechend fest.