Betreff
Nachbarschafts- und Bildungszentrum in Ahlhorn - Antrag der Gruppe Grüne - KA - Lahrmann
Vorlage
BV/0585/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gruppe Grüne – KA – Lahrmann beantragt mit Schreiben vom 24.09.2023, einen Grundsatzbeschluss für ein Beratungs- und Bildungszentrum zu fassen und unter Beteiligung aller Beratungs- und Bildungseinrichtungen ein Konzept zu erstellen mit dem Ziel, alle Einrichtungen in einem Gebäude unterzubringen. Der Antrag ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0585/2021-2026 beigefügt.

 

Das Erdgeschoss des Wohn- und Geschäftshauses in Ahlhorn, Zeppelinstraße 2, ist von der Gemeinde angemietet worden. Dort üben sowohl die Quartiersmanagerin als auch die Gemeinwesenmitarbeiterin ihre Tätigkeiten aus. Die Räumlichkeiten dienen als soziale Anlaufstelle mit verschiedenen Angeboten. Sie sind sehr beengt und daher nicht optimal. Insbesondere sind hier die sanitären Anlagen und die Büroarbeitsplätze zu nennen.

 

Die LEB betreibt in der Wildeshauser Straße das Bildungszentrum Ahlhorn. Der Mietvertrag für die Räumlichkeiten wurde gekündigt.

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 23.11.2023 beschlossen, das ehemalige Postgebäude in Ahlhorn, Zeppelinstraße 8, zu erwerben und die Umnutzung des Gebäudes zu einem Nachbarschafts- und Bildungszentrum zu planen.

 

Die sozialen Akteure und zukünftigen möglichen Nutzer (LEB, Quartiersmanagement und Gemeinwesenarbeit) begrüßen die Möglichkeiten und die Lage des vorgenannten Objektes. Insbesondere wird auch der große Außenbereich, der gestaltet werden kann, sehr positiv gesehen.

 

Nach einer ersten Projektidee könnte mittig im Gebäude ein offener Treffpunkt mit Küche angelegt werden. Auf der einen Seite könnten die Schulungsräume der LEB und auf der anderen Seite Räumlichkeiten für das Quartiersmanagement bzw. die Gemeinwesenarbeit entstehen. Küche und sanitäre Anlagen würden gemeinsam genutzt. Freie Raumkapazitäten können nach Absprache mitgenutzt werden. Büroräume können in der ehemaligen Dachgeschosswohnung entstehen.

 

Die Räumlichkeiten sollen bedarfsgerecht eingerichtet werden, insbesondere sollen die Schulungsräume nach Möglichkeit mit flexiblen Trennwänden ausgestattet werden. Die Planung und weitere Ausstattungen wären mit den Nutzern abzusprechen und vorzunehmen.

 

Eine Notwendigkeit, alle sozialen Akteure zentral unterzubringen, hier z. B. auch die Diakonie und die Arbeitslosenhilfe, wird nicht gesehen. Räumlichkeiten stehen für diese Beratungsangebote insbesondere im Dorfgemeinschaftshaus Ahlhorn zur Verfügung – die sonst ungenutzt wären. Insofern würde dem Antrag der Gruppe Grüne – KA – Lahrmann nicht gefolgt.

 

Haushaltsmittel für ein Nachbarschafts- und Bildungszentrum stehen in Höhe von 300.000,00 € zur Verfügung. Im Rahmen des Städtebauförderprogramms wird eine 2/3-Förderung angestrebt.

 

Der Bürgermeister schlägt folgenden Beschluss vor:

 

Das ehemalige Postgebäude in Ahlhorn, Zeppelinstraße 8, wird für das Quartiersmanagement/die Gemeinwesenarbeit sowie die Ländliche Erwachsenenbildung (LEB) zu einem Nachbarschafts- und Bildungszentrum hergerichtet. Da kein Neubau geplant wird, ist das von der Gruppe Grüne – KA – Lahrmann beantragte Konzept zur Unterbringung aller Beratungseinrichtungen in einem Gebäude nicht erforderlich.


Beschlussempfehlung:

 

Das ehemalige Postgebäude in Ahlhorn, Zeppelinstraße 8, wird für das Quartiersmanagement/die Gemeinwesenarbeit sowie die Ländliche Erwachsenenbildung (LEB) zu einem Nachbarschafts- und Bildungszentrum hergerichtet. Da kein Neubau geplant wird, ist das von der Gruppe Grüne – KA – Lahrmann beantragte Konzept zur Unterbringung aller Beratungseinrichtungen in einem Gebäude nicht erforderlich.