Betreff
Bebauungsplan Nr. 110 "Einkaufsmarkt Huntlosen", 1. Änderung - Satzungsbeschluss
Vorlage
BV/0589/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Im Ortsteil Huntlosen soll im bestehenden Einkaufsmarkt Edeka eine leichte Segmentsveränderung zur Erhöhung der Kundenzufriedenheit und der Sicherung der vorhandenen Nahversorgung in Huntlosen vorgenommen werden.

 

Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 110 „Einkaufsmarkt Huntlosen“ sind bereits durch die Ausweisung als Sonstiges Sondergebiet „Einzelhandel“ die baurechtlichen Voraussetzungen für den Bestandsmarkt geschaffen worden. Zulässig sind demnach maximal 1.000 m² Verkaufsfläche für Lebensmittelmärkte, maximal 300 m² für Drogeriemärkte sowie maximal 300 m² Verkaufsfläche für sonstige Shops bzw. Dienstleister.

 

Die Verkaufsfläche für Lebensmittelmärkte soll mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes nun zugunsten einer baulichen Erweiterung für eine Frischwarentheke (Fleisch – Wurst – Käse – Fisch) auf 1.400 m² erhöht werden. Die derzeit insgesamt zulässige Verkaufsfläche von 1.600 m² wird mit der Änderung nicht überschritten, da die Verkaufsfläche für Drogeriemärkte (300 m²) entfällt und die für Shops und sonstige Dienstleister auf 200 m² reduziert wird. Es erfolgt damit lediglich eine Verschiebung der Nutzungen.

 

Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, erfolgt die Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Von dem Verfahrensschritt der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde abgesehen. Des Weiteren wurde keine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt.

 

In der Zeit vom 04.12.2023 bis einschließlich 08.01.2024 haben die Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden am 24.11.2023 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und um Stellungnahme bis zum 08.01.2024 gebeten.

 

Private Einwendungen wurden nicht vorgebracht.

 

Die im Verfahren von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind mit Entscheidungsvorschlag einschließlich einer Begründung der Beschlussvorlage Nr. BV/0589/2021-2026 beigefügt. Das büro P3 Planungsteam GbR, Oldenburg, wird in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vortragen.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Bebauungsplan Nr. 110 „Einkaufsmarkt Huntlosen“, 1. Änderung, als Satzung beschlossen. Die angefügte Begründung ist Bestandsteil des Bebauungsplanes.

 

Die im Verfahren von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden entsprechend der beigefügten Entscheidungsvorschläge berücksichtigt und zu Eigen gemacht.


Beschlussempfehlung:

 

Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Bebauungsplan Nr. 110 „Einkaufsmarkt Huntlosen“, 1. Änderung, als Satzung beschlossen. Die angefügte Begründung ist Bestandteil des Bebauungsplanes.

 

Die im Verfahren von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden entsprechend der beigefügten Entscheidungsvorschläge berücksichtigt und zu Eigen gemacht.