Sach- und Rechtslage:
Im Ortsteil Huntlosen soll im bestehenden
Einkaufsmarkt Edeka eine leichte Segmentsveränderung zur Erhöhung der
Kundenzufriedenheit und der Sicherung der vorhandenen Nahversorgung in
Huntlosen vorgenommen werden.
Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 110
„Einkaufsmarkt Huntlosen“ sind bereits durch die Ausweisung als Sonstiges
Sondergebiet „Einzelhandel“ die baurechtlichen Voraussetzungen für den
Bestandsmarkt geschaffen worden. Zulässig sind demnach maximal 1.000 m²
Verkaufsfläche für Lebensmittelmärkte, maximal 300 m² für Drogeriemärkte sowie
maximal 300 m² Verkaufsfläche für sonstige Shops bzw. Dienstleister.
Die Verkaufsfläche für Lebensmittelmärkte soll mit der
1. Änderung des Bebauungsplanes nun zugunsten einer baulichen Erweiterung für
eine Frischwarentheke (Fleisch – Wurst – Käse – Fisch) auf 1.400 m² erhöht
werden. Die derzeit insgesamt zulässige Verkaufsfläche von 1.600 m² wird mit
der Änderung nicht überschritten, da die Verkaufsfläche für Drogeriemärkte (300
m²) entfällt und die für Shops und sonstige Dienstleister auf 200 m² reduziert
wird. Es erfolgt damit lediglich eine Verschiebung der Nutzungen.
Da
es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, erfolgt die Änderung des
Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Von dem Verfahrensschritt der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde abgesehen. Des
Weiteren wurde keine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt.
In der Zeit vom 04.12.2023
bis einschließlich 08.01.2024 haben die Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden am 24.11.2023
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und um Stellungnahme bis zum 08.01.2024
gebeten.
Private
Einwendungen wurden nicht vorgebracht.
Die im Verfahren von den Trägern öffentlicher Belange
vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind mit Entscheidungsvorschlag
einschließlich einer Begründung der Beschlussvorlage Nr. BV/0589/2021-2026
beigefügt. Das büro P3 Planungsteam GbR, Oldenburg, wird in der Sitzung des
Planungs- und Umweltausschusses vortragen.
Der
Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird
der Bebauungsplan Nr. 110 „Einkaufsmarkt Huntlosen“, 1. Änderung, als Satzung
beschlossen. Die angefügte Begründung ist Bestandsteil des Bebauungsplanes.
Die im Verfahren von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden entsprechend der beigefügten Entscheidungsvorschläge berücksichtigt und zu Eigen gemacht.
Beschlussempfehlung:
Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Bebauungsplan
Nr. 110 „Einkaufsmarkt Huntlosen“, 1. Änderung, als Satzung beschlossen. Die
angefügte Begründung ist Bestandteil des Bebauungsplanes.
Die im Verfahren von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden entsprechend der beigefügten Entscheidungsvorschläge berücksichtigt und zu Eigen gemacht.