Betreff
103. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich "Sage-Haast - Garreler Straße" - Aufstellungsbeschluss und Annahme als Vorentwurf
Vorlage
BV/0590/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Das Plangebiet der 103. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst zwei Teilbereiche. Auf dem Teilbereich 1 befindet sich eine Grünlandfläche. Im Teilbereich 2 befindet sich der ehemals genutzte Schießstand sowie ein Wohnhaus.

 

Eine private Bauherrengemeinschaft beabsichtigt die Entwicklung der Fläche als kleines multifunktionales Gewerbegebiet.

 

Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan wird ein Teil der nördlichen Fläche entlang der „Garreler Straße“ (L 871) als gemischte Baufläche (M) ausgewiesen. Der restliche Bereich beider Änderungsbereiche (Teilplan 1 und 2) ist derzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.

 

Im Teilplan 1 ist die Darstellung als gewerbliche Baufläche (G) und im Teilplan 2 als gemischte Baufläche (M) zu ändern.

 

Zwischen beiden Flächen ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan eine Fläche als Wald dargestellt. Dieser Bereich ist nicht Bestandteil der Flächennutzungsplanänderung.

 

Ein Übersichtsplan und der Vorentwurf sind der Beschlussvorlage Nr. BV/0590/2021-2026 beigefügt. Der Vorentwurf wird in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses durch das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung GmbH & Co. KG, Wallenhorst, vorgestellt.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Aufstellung des im Vorentwurf zur 103. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Sage-Haast – Garreler Straße“ dargestellten Bereichs wird beschlossen.

 

Der Vorentwurf der 103. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Sage-Haast – Garreler Straße“ wird angenommen.

 

Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

 


Beschlussempfehlung:

 

Die Aufstellung des im Vorentwurf zur 103. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Sage-Haast – Garreler Straße“ dargestellten Bereichs wird beschlossen.

 

Der Vorentwurf der 103. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Sage-Haast – Garreler Straße“ wird angenommen.

 

Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.