Betreff
Neubesetzung des Verwaltungsausschusses
Vorlage
BV/0602/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Die Fraktionen benennen gem. § 75 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 71 Abs. 2 NKomVG die Beigeordneten des Verwaltungsausschusses. Die Fraktionen können von ihnen benannte Ausschussmitglieder abberufen und durch andere Mitglieder gem. § 75 Abs. 1 i. V. m. § 71 Abs. 9 NKomVG ersetzen.

 

Die SPD-Fraktion hat am 18.01.2024 die Abberufung des Beigeordneten Heiner Bilger aus dem Verwaltungsausschuss sowie gleichzeitig den Ersatz durch Ratsfrau Kerstin Johannes erklärt.

 

Gleichzeitig bestimmt die SPD-Fraktion den Ratsherrn Heiner Bilger als Stellvertreter im Verwaltungsausschuss.

 

Der Rat hat gem. § 75 Abs. 1 i. V. m. § 71 Abs. 5 NKomVG die Neubesetzung durch Beschluss festzustellen.

 


Beschlussempfehlung:

 

Der Rat stellt die Neubesetzung des Verwaltungsausschusses gem. § 75 Abs. 1 i. V. m. § 71 Abs. 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wie folgt fest:

 

Ratsfrau Kerstin Johannes ersetzt den Beigeordneten Heiner Bilger.

Gleichzeitig wird Ratsherr Heiner Bilger zum Stellvertreter bestimmt.