Sach- und Rechtslage:
Die Fraktionen benennen gem. § 75 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 71 Abs. 2 NKomVG die Beigeordneten des Verwaltungsausschusses. Die Fraktionen können von ihnen benannte Ausschussmitglieder abberufen und durch andere Mitglieder gem. § 75 Abs. 1 i. V. m. § 71 Abs. 9 NKomVG ersetzen.
Die SPD-Fraktion hat am 18.01.2024 die Abberufung des Beigeordneten Heiner Bilger aus dem Verwaltungsausschuss sowie gleichzeitig den Ersatz durch Ratsfrau Kerstin Johannes erklärt.
Gleichzeitig bestimmt die SPD-Fraktion den Ratsherrn Heiner Bilger als Stellvertreter im Verwaltungsausschuss.
Der Rat hat gem. § 75 Abs. 1 i. V. m. § 71 Abs. 5 NKomVG die Neubesetzung durch Beschluss festzustellen.
Beschlussempfehlung:
Der Rat stellt die
Neubesetzung des Verwaltungsausschusses gem. § 75 Abs. 1 i. V. m. § 71 Abs. 5
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wie folgt fest:
Ratsfrau Kerstin
Johannes ersetzt den Beigeordneten Heiner Bilger.
Gleichzeitig wird Ratsherr Heiner Bilger zum Stellvertreter bestimmt.