Betreff
Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) - Vorranggebiete für Windenergie
Vorlage
BV/0606/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Durch § 3 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) wurde festgelegt, dass die Bundesländer einen durch das Gesetz bestimmten Flächenbeitragswert zu erfüllen haben. Dieser Flächenbeitragswert legt fest, wieviel Prozent der Landesfläche für die Windenergie bereitgestellt werden soll. Dem Land Niedersachsen wurde aufgetragen, bis zum 31.12.2032 einen Flächenbeitragswert von 2,2 % zu erreichen. Im aktuellen Entwurf des Nieders. Gesetzes zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und über Berichtspflichten (NWindG) ist für den Landkreis Oldenburg ein Flächenbeitragswert von 2,72 % bis zum 31.12.2032 vorgesehen.

 

Daher plant der Landkreis Oldenburg aktuell die Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergie im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP).

 

In der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses wird die Baudezernentin des Landkreises Oldenburg, Frau Eva-Maria Langfermann, den aktuellen Stand der Windenergieplanung vortragen.

 


Beschlussempfehlung:

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen des Landkreises Oldenburg zur Windenergieplanung zur Kenntnis.