Sach- und Rechtslage:
Durch § 3 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes
(WindBG) wurde festgelegt, dass die Bundesländer einen durch das Gesetz
bestimmten Flächenbeitragswert zu erfüllen haben. Dieser Flächenbeitragswert
legt fest, wieviel Prozent der Landesfläche für die Windenergie bereitgestellt
werden soll. Dem Land Niedersachsen wurde aufgetragen, bis zum 31.12.2032 einen
Flächenbeitragswert von 2,2 % zu erreichen. Im aktuellen Entwurf des Nieders.
Gesetzes zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und über
Berichtspflichten (NWindG) ist für den Landkreis Oldenburg ein
Flächenbeitragswert von 2,72 % bis zum 31.12.2032 vorgesehen.
Daher plant der Landkreis Oldenburg aktuell die
Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergie im Regionalen
Raumordnungsprogramm (RROP).
In der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses
wird die Baudezernentin des Landkreises Oldenburg, Frau Eva-Maria Langfermann,
den aktuellen Stand der Windenergieplanung vortragen.
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen des Landkreises Oldenburg zur Windenergieplanung zur Kenntnis.