Sach- und Rechtslage:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am
14.09.2023 die Aufstellung und den Vorentwurf der 102. Änderung des
Flächennutzungsplanes, Bereich „Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ beschlossen.
Auf dem Gelände des Metropolparks Hansalinie ist
derzeit eine Fläche im Flächennutzungsplan als Sondergebiet (SO)
Fliegen/Gewerbe sowie eine Fläche als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesenen.
Da die Sondernutzungserlaubnis „Fliegen“ aufgehoben wurde, ist eine
Sondergebietsausweisung nicht mehr korrekt. Nunmehr sollen die in der Anlage
gekennzeichneten Bereiche (Teilbereich 1 und 2) als gewerbliche Baufläche (G)
dargestellt werden.
Da auf dem Gelände rechtlich kein Flugverkehr mehr
stattfinden kann, soll der Bereich zukünftig gewerblich genutzt werden. Im
Parallelverfahren wurden hierzu die Bebauungspläne Nr. 109/I A „Gewerbepark
Ahlhorn“ und der Bebauungsplan Nr. 109/II A „Flug-, Logistik- und Gewerbepark
Ahlhorn“, 1. Änderung, aufgestellt.
Mit der 102. Änderung des Flächennutzungsplanes,
Bereich „Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ sollen die in Teilbereich 1
(derzeit SO Fliegen/Gewerbe) und die in Teilbereich 2 (derzeit Fläche für die
Landwirtschaft) dargestellten Flächen in „gewerbliche Baufläche“ geändert
werden. Damit werden die Voraussetzungen für die im Parallelverfahren
aufgestellten Bebauungspläne festgesetzte Nutzung geschaffen.
Die Planzeichnung zur 102. Änderung des
Flächennutzungsplanes, Bereich „Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ ist der
Beschlussvorlage Nr. BV/0609/2021-2026 als Entwurf beigefügt.
In der Zeit vom 09.10.2023 bis einschließlich
09.11.2023 konnte sich die Öffentlichkeit über die Planung informieren.
Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange um eine Stellungnahme bis
zum 09.11.2023 gebeten.
Private Anregungen wurden nicht vorgebracht.
Die von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten
Anregungen und Hinweise sind mit einem Entscheidungsvorschlag der
Beschlussvorlage Nr. BV/0609/2021-2026 beigefügt.
Herr Peter Stelzer, Büro regionalplan & uvp, planungsbüro
peter stelzer GmbH, Freren, wird die Planung in der Sitzung des Planungs- und
Umweltausschusses vorstellen.
Der
Bürgermeister empfiehlt, folgenden Beschluss zu fassen:
Die 102. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich
„Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ wird als Entwurf angenommen.
Sowohl die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden.
Beschlussempfehlung:
Die 102.
Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“
wird als Entwurf angenommen.
Sowohl die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden.