Sach- und Rechtslage:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am
14.09.2023 die Aufstellung und den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 109/I A
„Gewerbepark Ahlhorn“ beschlossen.
Die Metropolpark Hansalinie GmbH konnte kurz vor
Abschluss der Bauleitplanverfahren für den ehemaligen Fliegerhorst zum Flug-,
Logistik- und Gewerbepark ein angrenzendes Grundstück erwerben, welches nunmehr
bauplanungsrechtlich aufgenommen werden soll. Diese Betriebsfläche von rund
8.000 m² soll zur Abrundung des Areals dem Gewerbepark zugeordnet werden. Im Parallelverfahren wird die 102.
Flächennutzungsplanänderung, Bereich „Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ zur
Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen durchgeführt, da diese
Fläche derzeit als landwirtschaftliche Fläche im Flächennutzungsplan
dargestellt ist.
Um eine größtmögliche Bebaubarkeit zu schaffen, soll
ein großer Teilbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 109/I
„Flug-, Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ sowie die Erweiterungsfläche
südöstlich des Geltungsbereiches mit dem Bebauungsplan Nr. 109/I A „Gewerbepark
Ahlhorn“ überplant werden. Die Art der Nutzung soll als eingeschränktes
Industriegebiet (GIe) festgesetzt werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 109/I A
„Gewerbepark Ahlhorn“ sieht keine Hindernisbegrenzungsflächen vor. Ebenfalls
entfällt die festgesetzte „Privatstraße“ innerhalb des Plangebietes. Somit kann
eine offene und attraktive Fläche für Gewerbeansiedlungen ermöglicht werden.
Mit dem Entwurf des o. g. Bebauungsplanes soll keine Erschließung über
die „Visbeker Straße“ (L 880) ermöglicht werden. Die
Erschließung erfolgt weiterhin über die innere Erschließung des Metropolparks,
welche in die „Vechtaer Straße“ (L 870) einmündet. Gegenüber dem Vorentwurf
wird die Höhe baulicher Anlagen auf insgesamt 30 m reduziert.
Für das Plangebiet liegt ein schalltechnisches
Gutachten vor. Im Plangebiet werden Emissionskontingente festgesetzt. Im
Vergleich zum Vorentwurf ist der Bau einer Lärmschutzwand/-wall angrenzend der
Gemeindestraße „Meyelheide“ aufgrund dieser Beurteilung nicht mehr
erforderlich.
Eine Eingriffsbilanzierung
wurde in diesem Zusammenhang durchgeführt. Konkret ist vorgesehen, dass die
Anstalt Niedersächsische Landesforsten (NLF), Braunschweig, im Auftrag der
Flugplatz Ahlhorn GmbH, ehemalig (als Vorhabenträger)/jetzt Metropolpark
Hansalinie GmbH und im Einvernehmen mit dem Landkreis Oldenburg entsprechende Kompensationsmaßnahmen
durchführt. Ein entsprechender Rahmenvertrag zwischen Flugplatz Ahlhorn GmbH
(jetzt Metropolpark Ahlhorn GmbH), Landkreis Oldenburg, NLF und der Gemeinde
liegt vor.
Im Rahmen der speziellen
artenschutzrechtlichen Prüfung wurde für den Lebensraum Feldlerche ein Konzept
mit dem Oldenburgisch-ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) in Abstimmung mit
dem Landkreis Oldenburg erarbeitet. Auf dem Gelände des OOWV, Biohof Bakenhus,
Bakenhuser Esch, soll ein Lebensraum für die Feldlerche als Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahme geschaffen werden.
Private Anregungen wurden zu
der Planung nicht vorgebracht.
Die von den Trägern
öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind mit einem
Entscheidungsvorschlag der Beschlussvorlage Nr. BV/0610/2021-2026 beigefügt.
Der Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 109/I A „Gewerbepark Ahlhorn“ ist der Beschlussvorlage Nr.
BV/0610/2021-2026 beigefügt.
Herr Peter Stelzer, Büro regionalplan & uvp,
planungsbüro peter stelzer GmbH, Freren, wird die Planung im Planungs- und
Umweltausschuss vorstellen.
Der
Bürgermeister empfiehlt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Bebauungsplan Nr. 109/I A „Gewerbepark Ahlhorn“
wird als Entwurf angenommen.
Sowohl die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden.
Beschlussempfehlung:
Der
Bebauungsplan Nr. 109/I A „Gewerbepark Ahlhorn“ wird als Entwurf angenommen.
Sowohl die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden.