Sach- und Rechtslage:
Der Schützenverein
Großenkneten und Umgebung e. V. beabsichtigt eine Erneuerung der
Luftgewehrzuganlagen im Schießstand Großenkneten durchzuführen.
Für die Umsetzung dieser
Maßnahme beantragt der Schützenverein Großenkneten und Umgebung e. V. eine
Förderung nach den Sportförderrichtlinien. Der Antrag ist der Beschlussvorlage
Nr. BV/0630/2021-2026 beigefügt.
Die Gesamtausgaben für die
Maßnahme werden auf 32.000,00 € geschätzt. Dem zu Grunde liegt ein Angebot der
Firma Heinrich Allermann GmbH, Ottersberg, über 29.478,00 € sowie geschätzte
Ausgaben für Kleinmaterial, welches in Eigenarbeit verbaut werden soll.
Die Richtlinien der Gemeinde
Großenkneten für die Förderung des Sports und der Jugendarbeit sehen nach Nr.
I, Buchstabe B Nr. 2 eine Bezuschussung von bis zu 25 % für die
Instandsetzungskosten von vereinseigenen Anlagen vor.
Demnach ist eine
Bezuschussung der Maßnahme in Höhe von bis zu 8.000,00 € möglich. Entsprechende
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
Der Landessportbund sowie
der Landkreis Oldenburg fördern die geplante Maßnahme ebenfalls. Die restliche
Finanzierung durch Eigenmittel ist sichergestellt.
Der Bürgermeister schlägt vor, dem Schützenverein Großenkneten und Umgebung e. V. einen Zuschuss in Höhe von 25 % der nachgewiesenen Instandsetzungskosten, max. 8.000,00 €, für die Erneuerung der Luftgewehrzuganlagen im Schießstand Großenkneten nach den Sportförderungsrichtlinien zu gewähren.
Beschlussempfehlung:
Dem Schützenverein Großenkneten und Umgebung e. V. wird ein Zuschuss in Höhe von 25 % der nachgewiesenen Instandsetzungskosten, max. 8.000,00 €, für die Erneuerung der Luftgewehrzuganlagen im Schießstand Großenkneten nach den Sportförderungsrichtlinien gewährt.