Betreff
Sportförderung - Zuschuss für den Schützenverein Großenkneten und Umgebung e. V.
Vorlage
BV/0630/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Der Schützenverein Großenkneten und Umgebung e. V. beabsichtigt eine Erneuerung der Luftgewehrzuganlagen im Schießstand Großenkneten durchzuführen.

 

Für die Umsetzung dieser Maßnahme beantragt der Schützenverein Großenkneten und Umgebung e. V. eine Förderung nach den Sportförderrichtlinien. Der Antrag ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0630/2021-2026 beigefügt.

 

Die Gesamtausgaben für die Maßnahme werden auf 32.000,00 € geschätzt. Dem zu Grunde liegt ein Angebot der Firma Heinrich Allermann GmbH, Ottersberg, über 29.478,00 € sowie geschätzte Ausgaben für Kleinmaterial, welches in Eigenarbeit verbaut werden soll.

 

Die Richtlinien der Gemeinde Großenkneten für die Förderung des Sports und der Jugendarbeit sehen nach Nr. I, Buchstabe B Nr. 2 eine Bezuschussung von bis zu 25 % für die Instandsetzungskosten von vereinseigenen Anlagen vor.

 

Demnach ist eine Bezuschussung der Maßnahme in Höhe von bis zu 8.000,00 € möglich. Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

 

Der Landessportbund sowie der Landkreis Oldenburg fördern die geplante Maßnahme ebenfalls. Die restliche Finanzierung durch Eigenmittel ist sichergestellt.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, dem Schützenverein Großenkneten und Umgebung e. V. einen Zuschuss in Höhe von 25 % der nachgewiesenen Instandsetzungskosten, max. 8.000,00 €, für die Erneuerung der Luftgewehrzuganlagen im Schießstand Großenkneten nach den Sportförderungsrichtlinien zu gewähren.


Beschlussempfehlung:

 

Dem Schützenverein Großenkneten und Umgebung e. V. wird ein Zuschuss in Höhe von 25 % der nachgewiesenen Instandsetzungskosten, max. 8.000,00 €, für die Erneuerung der Luftgewehrzuganlagen im Schießstand Großenkneten nach den Sportförderungsrichtlinien gewährt.