Betreff
Kindertagesstätten - Einrichtung von zwei Übergangsgruppen im Ortsteil Großenkneten
Vorlage
BV/0632/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Die Anmeldezahlen zum kommenden Kindergartenjahr (01.08.2024) weisen insbesondere für den Ortsteil Großenkneten, aber auch für den Ortsteil Huntlosen fehlende Betreuungsmöglichkeiten insbesondere im Kindergartenbereich auf. Die Belegungsübersicht 2024 ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0632/2021-2026 beigefügt.

 

Um das fehlende Betreuungsangebot anzupassen, sollen zum neuen Kindergartenjahr (01.08.2024) zwei zusätzliche Kindergartengruppen eingerichtet werden. Da hierfür weder in den Kindertageseinrichtungen noch in anderen Gebäuden geeignete freie Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, müssten Gruppenräume einschließlich der Nebenräume geschaffen werden. Dies könnte durch das Aufstellen von Raumcontainern mit den erforderlichen Sanitär- und Nebenräumen in Großenkneten erfolgen. Hierzu müsste eine Abstimmung mit dem Fachbereich „Kindertagesstätten“ des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung erfolgen. Die neuen Betreuungsplätze könnten aufgrund der zentralen Lage auch von Kindern aus den anderen Ortsteilen genutzt werden.

 

Für die Raumcontainer ist ein geeigneter Standort festzulegen.

 

Die beiden bestehenden Einrichtungen in Großenkneten werden von der ev.-luth. Kirchengemeinde Großenkneten als Träger geführt. Insofern wurde auch für die Übergangsgruppen bei der Kirchengemeinde angefragt. Wie dem der Beschlussvorlage Nr. BV/0632/2021-2026 beigefügtem Schreiben der Ev. Kirchengemeinde zu entnehmen ist, wäre Bedingung für die Übernahme der Trägerschaft die Finanzierung einer Geschäftsführung für alle von der Kirchengemeinde Großenkneten betriebenen KiTas mit 19,25 Wochenstunden (jährliche Arbeitgeberkosten von ca. 35.000,00 €). Der Kirchengemeinde wurden verwaltungsseitig eine Erhöhung der Verwaltungskostenpauschale von 190,00 € auf 240,00 € pro Kind angeboten. Dies wäre eine Erhöhung von 12.200,00 €, nach Fertigstellung der Erweiterung von etwa 13.000,00 € jährlich, die die Kirchengemeinde für zusätzlichen Verwaltungsaufwand einsetzen könnte. Eine einvernehmliche Lösung konnte nicht gefunden werden, da die Vertreter der Kirchengemeinde das Angebot für zu niedrig hielten. Auch wenn die Kirchengemeinde bereit ist, die ihrerseits geforderten Bedingungen anzupassen, ist eine Einigung bzw. ein für beide Seiten akzeptabler Kompromiss nicht absehbar. Da die Gruppen den Betrieb bereits zum neuen Kindergartenjahr aufnehmen sollen, ist eine kurzfristige Lösung erforderlich.

 

Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht kurzfristig gefunden werden, müsste nach einem anderen Träger gesucht oder die Übergangsgruppen in kommunaler Trägerschaft geführt werden. Entsprechend der Trägerschaft soll auch der Standort ausgewählt werden. Infrage kommen hierbei der Wilhelm-Wellmann-Platz oder die im Eigentum der Gemeinde befindliche Fläche beim Diakonischen Werk, Am Esch 11.

 

Für die beiden neuen Gruppen sind jeweils zwei Fachkräfte (ErzieherInnen, SozialassistentInnen) mit ggf. Übertragung der Leitungsfunktion erforderlich. Neben den Personalkosten (ca. 210.000,00 €) fallen Sach- und Betriebskosten (100.000,00 €) sowie die Containermiete (etwa 75.000,00 €) jährlich an. Die Herrichtung eines Außenspielbereiches ist ebenfalls einzuplanen. Gleichzeitig ist mit Einnahmen i.H.v. ca. 100.000,00 € (in 2024 ggf. durch zunächst nicht voll besetzte Gruppen 50.000,00 €) durch die Finanzhilfepauschale zu rechnen.

 

Mit der Fertigstellung der um drei Gruppenräume zu erweiternden Kinderkrippe in Großenkneten entsprechend des Ratsbeschlusses vom 04.03.2024 sollen die Übergangsgruppen aufgelöst werden.

 

Der Bürgermeister schlägt daher zur Schaffung von Betreuungsangeboten vor, im Ortsteil Großenkneten aufgrund des nicht ausreichenden Betreuungsangebotes zum neuen Kindergartenjahr zusätzliche Betreuungsplätze im Elementarbereich (3 Jahre bis zur Einschulung) zunächst als Übergangslösung (mobile Anlage/Container) durch Einrichtung von zwei Kindergartengruppen zu schaffen. Für den Betrieb der neuen Einrichtung soll ein geeigneter Träger gefunden werden.

 

Die Haushaltsmittel für diese Übergangslösung werden überplanmäßig bzw. über den Nachtragshaushalt 2024 zur Verfügung gestellt.