Sach- und Rechtslage:
Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie RL
2002/49 hat die Europäische Union eine Richtlinie zur Reduktion von
Schallimmissionen verabschiedet. Die Richtlinie zielt darauf ab, schädliche
Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden und zu vermindern.
Die Kommunen werden in der Richtlinie verpflichtet die
Lärmaktionspläne alle fünf Jahre zu überprüfen bzw. fortzuschreiben. Derzeit
wird die vierte Runde bearbeitet, die bis spätestens 18.07.2024 abgeschlossen sein muss.
Im Gemeindegebiet verlaufen die kartierungspflichtigen
Hauptverkehrsstraßen „Bundesautobahn A 29 und die Bundesautobahn A 1“. Für den
Schienenverkehr ist das Eisenbahnbundesamt zuständig.
Für die Erstellung des Lärmaktionsplans für die
Gemeinde Großenkneten hat das Ingenieurbüro lux planung den Zuschlag erhalten.
Der Entwurf wurde vom Ingenieurbüro in einer öffentlichen
Informationsveranstaltung am 18.04.2024 vorgestellt. Anregungen, Hinweise oder
Stellungnahmen konnten vorgebracht werden.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am
18.04.2024 den Lärmaktionsplan als Entwurf angenommen und die Veröffentlichung
beschlossen. Die Veröffentlichung des Lärmaktionsplan erfolgte in der Zeit vom
23.04.2024 bis einschließlich 23.05.2024. Des Weiteren wurden die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Veröffentlichung des
Lärmaktionsplans in Kenntnis gesetzt und um Stellungnahme bis zum 23.05.2024
gebeten.
Die im Verfahren von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind mit
Entscheidungsvorschlag der Beschlussvorlage Nr. BV/0661/2021-2026 beigefügt und
werden in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses von Herrn Matthias
Lux, Ingenieurbüro lux planung, Oldenburg, vorgetragen und erläutert.
Private Einwendungen zum Lärmaktionsplan wurden nicht
vorgebracht.
Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der vom Ingenieurbüro lux planung, Oldenburg,
erstellte Lärmaktionsplan wird angenommen.
Die im Verfahren von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden entsprechend der beigefügten Entscheidungsvorschläge berücksichtigt und zu Eigen gemacht.
Beschlussempfehlung:
Der vom
Ingenieurbüro lux planung, Oldenburg, erstellte Lärmaktionsplan wird
angenommen.
Die im Verfahren von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden entsprechend der beigefügten Entscheidungsvorschläge berücksichtigt und zu Eigen gemacht.