Sach- und Rechtslage:
Mit Inkrafttreten der 98. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Sonderbauflächen Windenergie“ am 30.01.2024, erfolgte
eine Steuerung der Windenergieanlagen im Gemeindegebiet.
Der Landkreis Oldenburg befindet sich derzeit noch in
der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP). Dieses soll
voraussichtlich Ende 2025/Anfang 2026 beschlossen werden. Im derzeitigen
Planungsstand des RROP befinden sich im Gemeindegebiet mehrere mögliche Flächen
für Windenergie. Die geplanten Vorranggebiete für Windenergie wurden dem
Planungs- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 29.02.2024 vorgestellt
(BV/0606/2021-2026). Die Potenzialanalyse zeigt in Steinloge, nördlich der
„Wildeshauser Straße“, zwei mögliche Flächen für Windenergie auf.
Die VR-Energieprojekte (Vorhabenträger) beabsichtigt
die Errichtung eines Bürgerenergiewindparks. Hierzu sollen unter anderem auf
den zuvor genannten Flächen nördlich der „Wildeshauser Straße“ (Vorranggebiet
RROP) sowie südlich der „Wildeshauser Straße“ (104. Änderung
Flächennutzungsplan) mehrere Windenergieanlagen (WEA) errichtet werden. Geplant
sind derzeit ca. 12 WEA.
Die Flächen sind im aktuell rechtskräftigen
Flächennutzungsplan als „Flächen für die Landwirtschaft“ und „Wald“
dargestellt.
Zur planungsrechtlichen Steuerung soll für den in der
Beschlussvorlage Nr. BV/0662/2021-2026 als Anlage beigefügten Kartenausschnitt
die 104. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Sondergebiet Energiepark
Steinloge“ aufgestellt werden.
Mit der Umsetzung des Bauleitplanverfahrens wurde das
Büro NWP Planungsgesellschaft mbH, Escherweg 1, Oldenburg, seitens des
Vorhabenträgers beauftragt.
Weitere Informationen sind den der Beschlussvorlage
Nr. BV/0662/2021-2026 beigefügten Dokumenten zu entnehmen.
Für das Verfahren soll zum Schutz der Natur und Umwelt
ein faunistisches Gutachten erstellt werden, in welchem schwerpunktmäßig
Brutvögel etc. betrachtet werden sollen. Die Brutvogelerfassung erfolgt bereits.
In der weiteren Planung erfolgt ebenfalls eine schalltechnische Untersuchung.
Auch wenn der Bau einer WEA angrenzend bzw. im Wald
planungsrechtlich umsetzbar ist, ist dies nicht vorgesehen.
Der Vorhabenträger plant, im Rahmen einer
Bürgerversammlung sein Vorhaben vorzustellen und zu erörtern.
Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Für den im Kartenausschnitt gekennzeichneten Bereich
wird die 104. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Sondergebiet
Energiepark Steinloge“, aufgestellt.
Das Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist durchzuführen.
Beschlussempfehlung:
Für den im
Kartenausschnitt gekennzeichneten Bereich wird die 104. Änderung des
Flächennutzungsplanes, Bereich „Sondergebiet Energiepark Steinloge“,
aufgestellt.
Das Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist durchzuführen.