Betreff
104. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich "Sondergebiet Energiepark Steinloge" - Aufstellungsbeschluss
Vorlage
BV/0662/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

Mit Inkrafttreten der 98. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbauflächen Windenergie“ am 30.01.2024, erfolgte eine Steuerung der Windenergieanlagen im Gemeindegebiet.

Der Landkreis Oldenburg befindet sich derzeit noch in der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP). Dieses soll voraussichtlich Ende 2025/Anfang 2026 beschlossen werden. Im derzeitigen Planungsstand des RROP befinden sich im Gemeindegebiet mehrere mögliche Flächen für Windenergie. Die geplanten Vorranggebiete für Windenergie wurden dem Planungs- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 29.02.2024 vorgestellt (BV/0606/2021-2026). Die Potenzialanalyse zeigt in Steinloge, nördlich der „Wildeshauser Straße“, zwei mögliche Flächen für Windenergie auf.

Die VR-Energieprojekte (Vorhabenträger) beabsichtigt die Errichtung eines Bürgerenergiewindparks. Hierzu sollen unter anderem auf den zuvor genannten Flächen nördlich der „Wildeshauser Straße“ (Vorranggebiet RROP) sowie südlich der „Wildeshauser Straße“ (104. Änderung Flächennutzungsplan) mehrere Windenergieanlagen (WEA) errichtet werden. Geplant sind derzeit ca. 12 WEA.

Die Flächen sind im aktuell rechtskräftigen Flächennutzungsplan als „Flächen für die Landwirtschaft“ und „Wald“ dargestellt.

Zur planungsrechtlichen Steuerung soll für den in der Beschlussvorlage Nr. BV/0662/2021-2026 als Anlage beigefügten Kartenausschnitt die 104. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Sondergebiet Energiepark Steinloge“ aufgestellt werden.

Mit der Umsetzung des Bauleitplanverfahrens wurde das Büro NWP Planungsgesellschaft mbH, Escherweg 1, Oldenburg, seitens des Vorhabenträgers beauftragt.

Weitere Informationen sind den der Beschlussvorlage Nr. BV/0662/2021-2026 beigefügten Dokumenten zu entnehmen.

Für das Verfahren soll zum Schutz der Natur und Umwelt ein faunistisches Gutachten erstellt werden, in welchem schwerpunktmäßig Brutvögel etc. betrachtet werden sollen. Die Brutvogelerfassung erfolgt bereits. In der weiteren Planung erfolgt ebenfalls eine schalltechnische Untersuchung.

Auch wenn der Bau einer WEA angrenzend bzw. im Wald planungsrechtlich umsetzbar ist, ist dies nicht vorgesehen.

Der Vorhabenträger plant, im Rahmen einer Bürgerversammlung sein Vorhaben vorzustellen und zu erörtern.

Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Für den im Kartenausschnitt gekennzeichneten Bereich wird die 104. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Sondergebiet Energiepark Steinloge“, aufgestellt.

Das Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist durchzuführen.


Beschlussempfehlung:

Für den im Kartenausschnitt gekennzeichneten Bereich wird die 104. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Sondergebiet Energiepark Steinloge“, aufgestellt.

Das Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist durchzuführen.