Sach- und Rechtslage:
Die Metropolpark Hansalinie GmbH konnte kurz vor
Abschluss des Bauleitplanverfahrens für den ehemaligen Fliegerhorst zum Flug-,
Logistik- und Gewerbepark ein angrenzendes Grundstück erwerben, welches nunmehr
bauplanungsrechtlich aufgenommen werden soll. Diese Betriebsfläche von rund
8.000 m² soll zur Abrundung des Areals dem Gewerbepark zugeordnet werden. Im
Parallelverfahren wird die 102. Flächennutzungsplanänderung, Bereich „Logistik-
und Gewerbepark Ahlhorn“ zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzung
durchgeführt, da diese Fläche derzeit als „Landwirtschaftliche Fläche“ im
Flächennutzungsplan dargestellt ist.
Um eine größtmögliche Bebaubarkeit zu schaffen, soll
ein großer Teilbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 109/I
„Flug-, Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ sowie die Erweiterungsfläche
südöstlich des Geltungsbereiches mit dem Bebauungsplan Nr. 109/I A
„Gewerbegebiet Ahlhorn“ überplant werden. Die Art der Nutzung soll als
eingeschränktes Industriegebiet (GIe) festgesetzt werden.
Die Endfassung des Bebauungsplanes Nr. 109/I A
„Gewerbepark Ahlhorn“ sieht keine Hindernisbegrenzungsflächen vor. Ebenfalls
entfällt die festgesetzte „Privatstraße“ innerhalb des Plangebietes. Somit kann
eine offene und attraktive Fläche für Gewerbeansiedlungen ermöglicht werden.
Mit dem Entwurf des o. g. Bebauungsplanes soll keine Erschließung über die
„Visbeker Straße“ (L880) ermöglicht werden. Die Erschließung erfolgt weiterhin
über die innere Erschließung des Metropolparks, welche in die „Vechtaer Straße“
(L870) einmündet.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am
14.03.2024 den Bebauungsplan Nr. 109/I A „Gewerbepark Ahlhorn“ als Entwurf
angenommen und die Veröffentlichung des Planentwurfs beschlossen. Die
Veröffentlichung der Planunterlagen erfolgt in der Zeit vom 25.03.2024 bis
einschließlich 25.04.2024. Des Weiteren wurden die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange über die Veröffentlichung des Planentwurfs in
Kenntnis gesetzt und um Stellungnahme gebeten.
Die im Verfahren von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind mit
Entscheidungsvorschlag einschließlich einer Begründung inkl. Umweltbericht der
Beschlussvorlage Nr. BV/0665/2021-2026 beigefügt und werden in der Sitzung des
Planungs- und Umweltausschusses von Dipl.-Geograf Peter Stelzer, Büro
regionalplan & uvp, planungsbüro peter stelzer GmbH, vorgetragen und
erläutert.
Die vorgebrachten Stellungnahmen insbesondere die des
Landkreises Oldenburg führten dazu den Entwurf der Planzeichnung noch einmal zu
überarbeiten. Die Belange von Wald wurden dahingehend berücksichtigt, dass der
Abstand in der Planzeichnung entsprechend angepasst wurde.
In der Planzeichnung wurden
Bezugspunkte für die Höhe der baulichen Anlagen festgesetzt.
Des Weiteren wurden Teile
der textlichen Festsetzungen gestrichen bzw. angepasst.
Die Änderung der
Planzeichnung, die in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses erläutert
wird, führt dazu, dass der Entwurf erneut angenommen und eine erneute
öffentliche Auslegung zu erfolgen hat.
Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Bebauungsplan Nr. 109/I A „Gewerbepark Ahlhorn“
wird als erneuter Entwurf angenommen.
Beschlussempfehlung:
Der
Bebauungsplan Nr. 109/I A „Gewerbepark Ahlhorn“ wird als erneuter Entwurf
angenommen
Die erneute eingeschränkte und verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die erneute eingeschränkte und verkürzte Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB wird durchgeführt.