Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 26.04.2024 beantragt die CDU-Fraktion einen Bericht zum „Sachstand zum Raumbedarf“ an der Graf-von-Zeppelin-Schule Oberschule Ahlhorn und dem Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium. Der Antrag ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0670/2021-2024 beigefügt.
Im Rahmen der Rückübertragung der Schulträgerschaft für das Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium an den Landkreis Oldenburg ab dem 01.08.2017 wurde eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde Großenkneten und dem Landkreis Oldenburg getroffen. Punkt 6 dieser Vereinbarung sieht eine Benutzung der Räumlichkeiten und Sporteinrichtungen der Graf-von-Zeppelin-Schule je nach Bedarf und Einvernehmen mit der Oberschule durch das Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium vor; hierüber haben sich die Schulträger abzustimmen. Für die Mitbenutzung der Unterrichtsräume erstattet der Landkreis die Kosten pauschal nach der Schulkostenvereinbarung.
Für das kommende Schuljahr haben sowohl die Graf-von-Zeppelin-Schule als auch das Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium einen erhöhten Raumbedarf angemeldet, sodass die vorhandenen räumlichen Kapazitäten überschritten werden. Konkret meldet die Graf-von-Zeppelin-Schule das Fehlen von 3 Klassenräumen/allgemeinen Unterrichtsräumen für eine zusätzliche 5. Klasse ab dem Schuljahr 2024/2025 sowie eine 10. Hauptschulklasse. Darüber hinaus ist es erforderlich, einen weiteren Raum für die Sprachförderung bereitzustellen, nachdem der Graf-von-Zeppelin-Schule aufgrund des großen Bedarfs vom Land Niedersachsen 50 Stunden Sprachförderung pro Woche bewilligt worden sind. Weiterer zusätzlicher Raumbedarf besteht an insgesamt 6 Räumen für die Inklusion; das entspricht einem Raum je Jahrgang. Übergangsweise wäre ein Inklusionsraum je Schulflur, somit insgesamt 3 Räume ausreichend. Auch die angestrebte Aufnahme in das „Startchancen-Programm“ wird mit zusätzlichen Raumbedarfen einhergehen. Alle genannten Räume sind wie allgemeine Unterrichtsräume auszustatten, also neben Tischen und Bestuhlung mit einem (digitalen) Tafelsystem sowie Ablagemöglichkeiten.
Das Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium gibt an, einen zusätzlichen allgemeinen Unterrichtsraum sowie im Falle einer künftigen Dreizügigkeit des 11. Jahrgangs, zwei zusätzliche allgemeine Unterrichtsräume zu benötigen. Darüber hinaus fehlt ein Fachunterrichtsraum für Naturwissenschaften. Ein Aufenthaltsraum für die Oberstufe steht zwar im Gebäude „DBG 3“ zur Verfügung, allerdings ist dieser nicht ausreichend groß, sodass ein geeigneter Raum für diesen Zweck ebenfalls benötigt wird.
Am 04.03.2024 fand ein Gespräch zwischen Vertreter/innen beider Schulen, des Schulamtes des Landkreises Oldenburg sowie der Gemeinde Großenkneten statt. Im Ergebnis wurde vereinbart, einen Termin mit der Schulbauberatung des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung zu vereinbaren. Ziel soll es sein, durch veränderte Nutzung sowie mögliche An- oder Umbaumaßnahmen der Raumnot entgegenzuwirken.
Am 23.05.2024 fanden Gespräche sowie eine Begehung der Graf-von-Zeppelin-Schule statt. Neben Vertreter/innen der Schulbauberatung nahmen die Schulleitung der Graf-von-Zeppelin-Schule und des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums sowie Vertreter/innen beider Schulträger teil.
Bei der Begehung des Schulgebäudes zeigte sich, dass nur wenige Möglichkeiten bestehen, weitere Räume für Unterricht durch eine andere Nutzung der vorhandenen Räumlichkeiten oder geringfügige Umbaumaßnahmen zu schaffen. Eine kostenintensive externe Beratung wurde aus diesem Grund verworfen. Lediglich könnten einzelne kleinere Räume für differenziertes Lernen durch eine Veränderung der derzeitigen Nutzung geschaffen werden. Der dringliche Bedarf vor allem an allgemeinen Unterrichtsräumen kann auf diese Weise allerdings nicht gedeckt werden.
Am 28.05.2024 fand eine weitere Besprechung zwischen Vertretern beider Schulträger statt, an der sowohl der Bürgermeister als auch der Landrat beteiligt waren. Im Ergebnis dieses sehr konstruktiven Gespräches wurde vereinbart, mittelfristig eine bauliche Erweiterung des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums durch den Landkreis Oldenburg zu prüfen, um eine Entlastung der angespannten Raumsituation beider Schulen zu erreichen. Darüber hinaus hat der Landkreis als Schulträger des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums ein Entgegenkommen hinsichtlich der derzeit genutzten Räume im Gebäude der Graf-von-Zeppelin-Schule signalisiert, um eine Containerlösung zum Beginn des neuen Schuljahres möglichst zu vermeiden. Wie genau dies ausgestaltet wird und welche kurzfristigen baulichen Veränderungen hierfür erforderlich sind, wird Bestandteil weiterer Gespräche sein, an denen auch Vertreter/innen der betroffenen Schulen beteiligt werden.
Beschlussempfehlung:
Der Bericht über die derzeitige Raumsituation am Schulzentrum Ahlhorn wird zur Kenntnis genommen.