Sach- und Rechtslage:
Der Bundestag hat eine stufenweise Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler ab dem Schuljahr 2026/2027 beschlossen. Danach haben ab August 2026 alle Schulanfänger einen Anspruch auf eine ganztägige Betreuung. Auf eine entsprechende Mitteilung in der Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 25.04.2024 wird verwiesen.
Die vom Arbeitskreis „Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern“ beschlossene Befragung der Eltern und Erziehungsberechtigten der in den Schuljahren 2026/2027 und 2027/2028 schulpflichtig werdenden Kinder wurde inzwischen durchgeführt. Insgesamt wurden 436 Familien angeschrieben und gebeten, sich an der Online-Befragung zu beteiligen. Dieser Aufforderung kamen insgesamt 108 Familien nach, davon wurden 104 Befragungen vollständig beantwortet und konnten in die Auswertung einfließen, also knapp ein Viertel des möglichen Kreises der Teilnehmenden.
Von den berücksichtigten 104 Teilnehmenden wünschen 69 eine ganztägige Betreuung ihres Grundschulkindes, 35 benötigen diese nicht; von den 35 Familien, die keine ganztägige Betreuung benötigen, geben 18 an, im Fall der Einführung eines verpflichtenden Ganztagsangebotes an der für ihr Kind zuständigen Grundschule ihr Kind an einer anderen Grundschule ohne Ganztagsbetreuung einschulen zu wollen. Von den 69 Familien die sich eine ganztägige Betreuung wünschen, geben 59 an, ihr Kind an der derzeit für ihr Kind zuständigen Schule einzuschulen, auch wenn diese zum Einschulungstermin keine ganztägige Betreuung anbietet. Lediglich 10 Familien würden die Entscheidung für die von ihrem Kind besuchte Grundschule daran knüpfen, dass dort eine ganztägige Betreuung angeboten wird.
Die überwiegende Zahl der Befragten wünscht sich eine Betreuung bis 15:00 Uhr bei geringfügigen Abweichungen an einzelnen Tagen. Das bei einer Betreuungszeit bis 14:00 Uhr optionale kostenpflichtige Mittagessen lehnen nur 3 der befragten Familien ab.
54 Familien geben an, eine Betreuung ihres Kindes in der Ferienzeit sowie an beweglichen Feiertagen zu benötigen, 50 Familien können darauf verzichten.
Zur Verdeutlichung der Befragungsergebnisse sind der Beschlussvorlage Nr. BV/0672/2021-2026 einige wesentliche Auswertungsgrafiken beigefügt.
Weitere Ergebnisse zu konkreten Fragestellungen können bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden.
Die Ergebnisse aus der Befragung wurden in der letzten Sitzung des Arbeitskreises „Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern“ am 27.05.2024 vorgestellt. Außerdem wurden alle Grundschulen zu ihren Präferenzen hinsichtlich der Einführung einer Ganztagsbeschulung befragt. Die Grundschulen Großenkneten und Huntlosen sowie die Peter-Lehmann-Schule in Sage haben Bereitwilligkeit signalisiert, ab dem Schuljahr 2026/2027 in den offenen Ganztagsschulbetrieb einzusteigen. Die Anforderungen an die jeweiligen Schulgebäude dafür sind in weiten Teilen bereits erfüllt. Die Grundschule Ahlhorn hält aufgrund der am Standort Ahlhorn bestehenden Gesamtsituation einen Einstieg in den Ganztagsschulbetrieb nur mit erheblicher zusätzlicher Unterstützung für realisierbar.
Beschlussempfehlung:
Die Ergebnisse einer ersten Elternbefragung hinsichtlich des Bedarfs einer ganztägigen Betreuung im Grundschulbereich ab dem Einschulungsjahr 2026/2027 werden zur Kenntnis genommen.