Sach- und Rechtslage:
Im Rahmen der Städtebauförderung ist die Umgestaltung des östlichen Ortseinganges als verkehrliche Maßnahme vorgesehen. Im Infrastrukturausschuss am 03. November 2022 wurden seitens des Ingenieurbüros Hirsch, Oldenburg, verschiedene Planungen vorgestellt. Auf die Beschlussvorlage BV/0265/2021-2026 wird verwiesen. Die vorgestellte alternative Planung mit einer Fußgängerampel wurde angenommen mit der Zielsetzung, dass unter anderem eine Verringerung der Geschwindigkeit sowie eine bessere Wahrnehmung des Ortseinganges erreicht wird.
Da die Visbeker Straße in der Straßenbaulast des Landes Niedersachsen liegt, ist eine Straßenbaumaßnahme mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Oldenburg, abzustimmen. Ein Sicherheitsaudit war zu erstellen. Sowohl die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als auch der Sicherheitsauditor haben die Entwurfsplanung deutlich kritisiert und auf diverse Problemfaktoren hingewiesen. Die Planung wurde nach den Vorgaben der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr angepasst.
Statt einer Fußgängersignalanlage beinhaltet die Planung nunmehr eine Ampelkreuzung. Der Entwurf ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0673/2021-2026 beigefügt. Der überarbeitete Entwurf sieht eine Kombination aus einer Lichtzeichenanlage (Ampelkreuzung) sowie einem Fahrbahnteiler mit Querungshilfe mitsamt einer Aufwertung der Nebenanlagen, um den innerörtlichen Charakter hervorzuheben, vor. Ebenfalls soll der Einmündungsbereich der „Visbeker Straße“ in die „Wildeshauser Straße“ aufgewertet werden. Der Einmündungsbereich „Am Gaswerk“ wird Richtung Ortsmitte versetzt. Ein Grundstücksankauf ist nicht erforderlich.
Die Kosten der verkehrlichen Erschließung werden mit rund 1,796 Mio. Euro geschätzt.
Haushaltsmittel stehen in Höhe von 1,720 Mio. Euro zur Verfügung. Die restlichen 76.000,00 € müssten im Haushaltsjahr 2025 bereitgestellt werden.
Die Maßnahme liegt im Sanierungsgebiet „Wildeshauser Straße“. Die vorliegende Planung wurde dem Sanierungsbeirat vorgestellt. Dieser hat sich einstimmig dafür ausgesprochen. Eine Förderung wird angestrebt. Nicht förderfähig sind die Kosten für Verkehrseinrichtungen (Ampelanlage). Anrechenbare Kosten sind bis zu 2/3 förderfähig. Eine Förderung der Sanierungskosten außerhalb des Sanierungsgebietes wird beantragt, ist jedoch nicht gesichert.
Das Ingenieurbüro Hirsch, Oldenburg, stellt die Planung in der Sitzung des Infrastrukturausschusses vor.
Aufgrund des erheblichen Mehrwerts durch die gleichzeitige Sanierung eines größeren Teilabschnitts der „Wildeshauser Straße“ spricht sich der Bürgermeister für die Umgestaltung des östlichen Ortseingangs gemäß dem angefügten Planungsentwurf aus.
Er empfiehlt daher, folgenden Beschluss zu fassen:
Die vorgestellte Planung zur verkehrlichen Gestaltung des östlichen Ortseinganges von Ahlhorn mit einer Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich wird angenommen.
Beschlussempfehlung:
Die vorgestellte Planung zur verkehrlichen Gestaltung des östlichen Ortseinganges von Ahlhorn mit einer Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich wird angenommen.