Betreff
Verkehrliche Gestaltung der Straßen „Schubertstraße" und „Hans-Roth-Weg" - Annahme der Planung
Vorlage
BV/0677/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

Im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ ist die Umgestaltung der Straßen „Schubertstraße“ und „Hans-Roth-Weg“ als verkehrliche Maßnahme vorgesehen. Neben der Erneuerung der Verkehrsflächen sollen Parkflächen ausgewiesen werden. Eine Einbahnstraßenregelung soll vom „Hans-Roth-Weg“ bis nördlich zur „Schulstraße“ geschaffen werden. In der der Beschlussvorlage Nr. BV/0677/2021-2026 beigefügten Planzeichnung sind zum Teil auch beispielhaft Parkflächen auf privatem Grund und Boden dargestellt.

Es gibt in dem Bereich nicht ausreichend Parkflächen, zumal mit der Neugestaltung jetzt genutzte Parkflächen (südlicher Bereich) größtenteils entfallen. Mit den Grundstückseigentümern der Mehrparteienhäuser sollen Gespräche geführt werden, damit zusätzliche private Parkflächen geschaffen werden.

Die Sanierungen der Straßen „Schubertstraße“ und „Hans-Roth-Weg“ sowie auch die Anlegung von Parkflächen auf öffentlichem Grund werden mit rund 460.000,00 € geschätzt.

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

Die Maßnahme liegt im Sanierungsgebiet „Wildeshauser Straße“. Die vorliegende Planung wurde dem Sanierungsbeirat vorgestellt. Dieser hat sich für die Planung einstimmig ausgesprochen.  Auch der Leiter des Hans-Roth-Kindergartens befürwortet die Planung. Eine Förderung bis zu 2/3 der Kosten im Rahmen der Städtebauförderung wird angestrebt.

Das Ingenieurbüro Hirsch, Oldenburg, stellt die Planung in der Sitzung des Infrastrukturausschusses vor.

Der Bürgermeister empfiehlt, folgenden Beschluss zu fassen:

Die vorgestellte Planung zur verkehrlichen Gestaltung der Straßen „Schubertstraße“ und „Hans-Roth-Weg“ wird angenommen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den betroffenen Grundstückseigentümern zu verhandeln, um im Bereich der Anliegerstraße zusätzliche private Parkmöglichkeiten zu schaffen. Öffentliche Stellplätze auf Privatgrund sollen nicht entstehen.

Zugleich soll den Grundstückeigentümern die Option angeboten werden, die Planung und Herstellung der privaten Parkmöglichkeiten im Zuge der verkehrlichen Gestaltung durchzuführen, sofern eine Kostenübernahme gesichert ist.


Beschlussempfehlung:

Die vorgestellte Planung zur verkehrlichen Gestaltung der Straßen „Schubertstraße“ und „Hans-Roth-Weg“ wird angenommen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den betroffenen Grundstückseigentümern zu verhandeln, um im Bereich der Anliegerstraße zusätzliche private Parkmöglichkeiten zu schaffen. Öffentliche Stellplätze auf Privatgrund sollen nicht entstehen.

Zugleich soll den Grundstückeigentümern die Option angeboten werden, die Planung und Herstellung der privaten Parkmöglichkeiten im Zuge der verkehrlichen Gestaltung durchzuführen, sofern eine Kostenübernahme gesichert ist.