Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 22.05.2024 beantragt die CDU-Fraktion, die im Ortsteil Ahlhorn zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze im Kita-Bereich durch bauliche Maßnahmen zu erhöhen sowie den im KiTa-Prognosetool festgelegten Betreuungsbedarf auf 97 % (Kindergarten) und 80 % (Krippe) zu erhöhen. Das Schreiben ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0705/2021-2026 beigefügt.
In den vergangenen Jahren
waren die Betreuungsangebote im Ortsteil Ahlhorn sowohl für Krippenkinder als
auch für Kindergartenkinder ausreichend. Zum Kindergartenjahr 2024/2025 gibt es
in Ahlhorn 8 freie Krippenplätze, dagegen fehlen 3 Kindergartenplätze. Die
Kindertagesstätten in Großenkneten und Sage könnten diesen Fehlbedarf in
Ahlhorn auffangen.
Zurzeit wird das neue
Baugebiet Westerholtkamp geplant. Hierdurch wird sich der zur Verfügung
stehende Wohnraum nach der Veräußerung der Grundstücke (Ein-, Zwei- sowie
Mehrfamilienhäuser) ab voraussichtlich 2026 erheblich erhöhen. Es ist davon
auszugehen, dass auch junge Familien dort wohnen werden, die entsprechende
Betreuungsplätze für ihre Kinder benötigen.
Für die Prognose künftiger
Betreuungsbedarfe in den einzelnen Ortsteilen wird seit Anfang 2024 auch das
Prognosetool „KiTa-Dashboard“ im gesamten Kreisgebiet eingesetzt. Der
Betreuungsumfang kann individuell bestimmt werden, damit örtliche
Besonderheiten berücksichtigt werden können. Erfahrungen bestätigen, dass die
Betreuungsbedarfe im Ortsteil Ahlhorn von den Bedarfen in den anderen
Ortsteilen abweichen.
Die Betreuungswünsche für
Krippenkinder sind in Ahlhorn bei weitem nicht so hoch. Zum Kindergartenjahr
2024/2025 sind in Ahlhorn lediglich 22 Krippenplätze belegt – trotz der
einwohnerstärksten Besiedelung. Hierdurch wird die von der Verwaltung
festgelegte Betreuungsquote von 40 % weit unterschritten, während in den
anderen Ortsteilen die Quote mit 80 % entsprechend der Bedarfe passend
prognostiziert wurde. Nicht zuletzt die Krippengebühren führen dazu, dass
insbesondere die Familien, in denen nicht beide Elternteile berufstätig sind,
ihre Kinder nicht bzw. erst später für eine Krippenbetreuung anmelden.
In den Ahlhorner
Kindergärten sind die Belegungszahlen knapp auskömmlich – alle Kinder, die zum Stichtag
31.01.2024 angemeldet waren, haben einen Betreuungsplatz erhalten. Die
Betreuungsquote wurde auf 90 % (97% in den anderen Ortsteilen) festgelegt. Um
jedoch auch künftig den Einstieg in die Sozialstruktur insbesondere für Kinder
mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen zu ermöglichen und ausreichend
Betreuungsplätze vorzuhalten, wird die Betreuungsquote entsprechend der anderen
Ortsteile ebenfalls auf 97 % festgelegt. Zudem wurde anhand der Meldedaten eine
Auswertungsliste für die voraussichtlichen Betreuungsbedarfe zum 01.08.2025
erstellt. Diese Liste ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0705/2021-2026 beigefügt.
Mit diesen Zahlen, den
vorliegenden Geburtenzahlen sowie aufgrund der Erfahrungen der Ahlhorner
KiTa-Leitungen soll nunmehr der Bedarf festgelegt werden und Möglichkeiten zur
Erweiterung der Betreuungsangebote ermittelt werden. In Frage kommt hierbei in
erster Linie die Erweiterung der Ev. KiTa Am Lemsen – die Bauplanung umfasst
bereits eine 5-gruppige Einrichtung, von denen bisher erst drei Gruppen
umgesetzt wurden.
Der Bürgermeister schlägt
daher vor, für die Bedarfsberechnung mit dem
Prognosetool für den Ortsteil Ahlhorn für den Kindergartenbereich eine
Betreuungsquote von 97 % zu Grunde zu legen.
Die Erweiterung der KiTa „Am Lemsen“ um 2 Gruppen soll geplant werden. Entsprechend sollen im Haushalt 2025 Planungskosten berücksichtigt werden.
Beschlussempfehlung:
Für die Bedarfsberechnung mit dem Prognosetool wird für den Ortsteil
Ahlhorn für den Kindergartenbereich eine Betreuungsquote von 97 % zu Grunde
gelegt.
Die Erweiterung der KiTa Am Lemsen um 2 Gruppen soll geplant werden. Entsprechend sind im Haushalt 2025 Planungskosten zu berücksichtigen.