Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde hat in dem Mehrparteienobjekt in Hengstlage, Sager Straße 59, Räumlichkeiten, die ehemals als Gaststätte genutzt waren, für die Dorfgemeinschaft Hengstlage angemietet. Diese sind sanierungsbedürftig. Es stehen kaum Parkmöglichkeiten zur Verfügung und es wohnen weitere Personen in dem Objekt. Diese Zustände sind nicht optimal, so dass die Dorfgemeinschaften Hengstlage und Haschenbrok bereits seit längerer Zeit planen, beim Sportplatz in Hengstlage, Hengstlager Weg, ein neues Dorfgemeinschaftshaus zu errichten. Dabei sollen auch sanitäre Anlagen für den Sportplatz geschaffen werden. Nachdem ein erster Förderantrag nicht erfolgreich war, soll die Maßnahme beim Dorfentwicklungsprogramm „Beidseits der Lethe“ angemeldet werden. Ein Vorentwurf des Gebäudes, welches auch sanitäre Anlagen für den Sportplatz vorsieht, wurde vom Architekten Wandscher, Wardenburg, erstellt und eine Bauvoranfrage beim Landkreis eingereicht.
In der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses wird der 1. Vorsitzende des Vereins „Dorfgemeinschaft Hengstlage-Haschenbrok e. V.“, Herr Hendrik Knief, zusammen mit dem Architekten Wandscher die aktuellen Planungen vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.
Ein Lageplan ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0708/2021-2026 beigefügt.
Der Bürgermeister befürwortet das Vorhaben und schlägt vor, den Bericht zunächst zur Kenntnis zu nehmen.
Beschlussempfehlung:
Die Planungen der Dorfgemeinschaft Hengstlage-Haschenbrok e.V. zur Errichtung einer Dorfgemeinschaftsanlage werden zur Kenntnis genommen.