Sach- und Rechtslage:
Der Verwaltungsentwurf des I. Nachtragshaushaltsplanes
und der I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 ist der
Beschlussvorlage BV/0734/2021-2026 beigefügt.
Nach dem Verwaltungsentwurf verbessert sich das
Gesamtergebnis des Ergebnishaushaltes,
insbesondere durch Auflösung von gebildeten Rückstellungen für die Kreisumlage
und den Finanzausgleich um 6.867.500 € und weist nun einen Überschuss von
2.925.500 € aus.
Im Finanzhaushalt
sind nunmehr Investitionen in Höhe von insgesamt 20.821.500 € geplant. Eine
Kreditermächtigung sowie Änderungen bei den Steuer- und Gebührenfestsetzungen
sind weiterhin nicht vorgesehen.
Aufgrund von Veränderungen in der Stellenbewertung einiger Stellen ist ein
Nachtragsstellenplan erforderlich. Er ist Bestandteil des
Nachtragshaushaltsplanentwurfes.
Der bisherige Finanzmittelfehlbetrag des Finanzhaushaltes, der alle Einzahlungen und
Auszahlungen, somit auch die investiven Maßnahmen enthält, verschlechtert sich
um 913.000 €. Die Auszahlungen übersteigen die Einzahlungen um 19.903.200 €. Der Fehlbetrag aus
laufender Verwaltungstätigkeit beträgt 2.632.800 €.
Da noch ausreichend liquide Mittel vorhanden sind, ist
eine Kreditaufnahme weiterhin nicht vorgesehen.
Zur weiteren Erläuterung wird auf den Vorbericht zum
I. Nachtragshaushaltsplanentwurf sowie dem Bericht zum
Nachtragsstellenplanentwurfes hingewiesen. Dort sind die wesentlichen
Veränderungen einzeln aufgeführt.
Der Bürgermeister schlägt vor:
Der I. Nachtragshaushaltsplan einschließlich des
Nachtragsstellenplanes sowie die I. Nachtragshaushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2024 werden in der Fassung der Verwaltungsvorlage beschlossen.
Beschlussempfehlung:
Der I. Nachtragshaushaltsplan einschließlich des Nachtragsstellenplanes sowie die I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 werden in der Fassung der Verwaltungsvorlage beschlossen.