Sach- und Rechtslage:
Die Metropolpark Hansalinie GmbH konnte kurz vor
Abschluss des Bauleitplanverfahrens für den ehemaligen Fliegerhorst zum Flug-,
Logistik- und Gewerbepark ein angrenzendes Grundstück erwerben, welches nunmehr
bauplanungsrechtlich aufgenommen werden soll. Diese Betriebsfläche von rund
8.000 m² soll zur Abrundung des Areals dem Gewerbepark zugeordnet werden. Im
Parallelverfahren wird die 102. Flächennutzungsplanänderung, Bereich „Logistik-
und Gewerbepark Ahlhorn“ zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzung
durchgeführt, da diese Fläche derzeit als „Landwirtschaftliche Fläche“ im
Flächennutzungsplan dargestellt ist.
Um eine größtmögliche Bebaubarkeit zu schaffen, soll
ein großer Teilbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 109/I
„Flug-, Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ sowie die Erweiterungsfläche
südöstlich des Geltungsbereiches mit dem Bebauungsplan Nr. 109/I A
„Gewerbegebiet Ahlhorn“ überplant werden. Die Art der Nutzung soll als
eingeschränktes Industriegebiet (GIe) festgesetzt werden.
Die Endfassung des Bebauungsplanes Nr. 109/I A
„Gewerbepark Ahlhorn“ sieht keine Hindernisbegrenzungsflächen vor. Ebenfalls
entfällt die festgesetzte „Privatstraße“ innerhalb des Plangebietes. Somit kann
eine offene und attraktive Fläche für Gewerbeansiedlungen ermöglicht werden.
Mit dem Entwurf des o. g. Bebauungsplanes soll keine Erschließung über die
„Visbeker Straße“ (L880) ermöglicht werden. Die Erschließung erfolgt weiterhin
über die innere Erschließung des Metropolparks, welche in die „Vechtaer Straße“
(L870) einmündet.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am
06.06.2024 den Bebauungsplan Nr. 109/I A „Gewerbepark Ahlhorn“ als erneuten
Entwurf angenommen und die Veröffentlichung des Planentwurfs beschlossen. Die
Veröffentlichung der Planunterlagen erfolgt in der Zeit vom 12.07.2024 bis
einschließlich 29.07.2024. Des Weiteren wurden die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange über die Veröffentlichung des Planentwurfs in
Kenntnis gesetzt und um Stellungnahme bis zum 29.07.2024 gebeten.
Die im Verfahren von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind mit
Entscheidungsvorschlag einschließlich einer Begründung der Beschlussvorlage Nr.
BV/0747/2021-2026 beigefügt und werden in der Sitzung des Planungs- und
Umweltausschusses von M. Sc. Jan Bunje, Planungsbüro regionalplan & uvp,
Freren, vorgetragen und erläutert.
Private Einwendungen zu dieser Bauleitplanung wurden
nicht vorgebracht.
Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB wird der Bebauungsplan
Nr. 109/I A „Ahlhorn Gewerbepark“ als Satzung beschlossen. Die angefügte
Begründung inkl. Umweltbericht ist Bestandteil des Bebauungsplanes.
Die im Verfahren von den Trägern öffentlicher Belange
vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden entsprechend der beigefügten
Entscheidungsvorschläge berücksichtigt und zu Eigen gemacht.
Beschlussempfehlung:
Aufgrund des §
10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Bebauungsplan Nr. 109/I A „Gewerbepark
Ahlhorn“ als Satzung beschlossen. Die angefügte Begründung inkl. Umweltbericht
ist Bestandteil des Bebauungsplanes.
Die im
Verfahren von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und
Hinweise werden entsprechend der beigefügten Entscheidungsvorschläge
berücksichtigt und zu Eigen gemacht.