Sach- und Rechtslage:
In den 1960er Jahren gab es einen erhöhten Bedarf an
Ferien-/Wochenendhäusern, die der zeitweisen Erholung dienen sollten. Um diesen
Bedarf zu decken, wurde am 16. Mai 1963 der Bebauungsplan Nr. 5 „Hagel“
aufgestellt. Über die Jahrzehnte wurden von den ursprünglichen 32 Parzellen
lediglich 14 bebaut.
Im aktuellen Flächennutzungsplan wird der Bereich als
Sonderbaufläche „Wochenendhausgebiet“ dargestellt. Der Geltungsbereich umfasst
eine Fläche von 7,8 Hektar.
Mit der Bekanntmachung vom 17.12.2021 wurde der
Aufstellungsbeschluss für die 97. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 2
Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll der
Geltungsbereich im Osten wieder seiner ursprünglichen Nutzung zugeführt werden.
Um Siedlungssplittung und damit eine Zersiedelung der Landwirtschaft zu
vermeiden, soll der unbebaute Bereich als „Fläche für die Landwirtschaft“
dargestellt werden.
Im Parallelverfahren erfolgt die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 5 „Hagel“.
Die 97. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich
„Hagel“ ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0749/2021-2026 als Entwurf beigefügt
und wird in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses durch Herrn M. Sc.
Jan Bunje, Planungsbüro regionalplan & uvp, Freren, vorgestellt.
In der Zeit vom 17.06.2024 bis einschließlich
19.07.2024 konnte sich die Öffentlichkeit über die Planung informieren.
Gleichzeitig wurden die Behörden um Stellungnahme bis zum 19.07.2024 gebeten.
Die von den Behörden und Privaten vorgebrachten
Anregungen und Hinweise sind mit einem Entscheidungsvorschlag der
Beschlussvorlage Nr. BV/0749//2021-2026 beigefügt.
Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Beratung über die während der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wie auch die Beteiligung der
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
eingegangen Stellungnahmen und zu Eigen machen der beigefügten
Entscheidungsvorschläge.
Die 97. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich
„Hagel“ wird als Entwurf angenommen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §
3 Abs. 2 BauGB wie auch die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden.
Beschlussempfehlung:
Beratung über
die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die Beteiligung der Behörden und der sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen Stellungnahmen
und zu Eigen machen der beigefügten Entscheidungsvorschläge.
Die 97.
Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Hagel“ wird als Entwurf
angenommen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wie auch
die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden.