Sach- und Rechtslage:
Die Grundzüge des Verwaltungsentwurfs des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2025 wurden im Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 21.10.2024 vorgestellt.
Der Haushaltsplanentwurf 2025 ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0771/2021-2026 beigefügt. Auf den Entwurf mit dem umfangreichen Vorbericht wird verwiesen.
In die Zuständigkeit des Jugend-, Ordnungs- und Sozialausschusses fallen folgende Produkte des Teilhaushaltes I sowie III und bedeutende Maßnahmen:
Ergebnishaushalt
Teilhaushalt I – Organisation, Personal und Bildung
Produkt Produktnummer Seitenzahl des Entwurfs
Tageseinrichtungen für Kinder P1.365000 41 + 42
Dorfgemeinschaftsanlagen P1 573100 45 + 46
Großenkneter Märkte P1.573200 47
Teilhaushalt III – Ordnung und Soziales
Produkt Produktnummer Seitenzahl des Entwurfs
Öffentliche Ordnung P1.122000 73
Standesamt P1.122100 74
Bürger-Service P1.122200 75
Brandschutz P1.126000 76 + 77
Katastrophenschutz P1.128000 78
Verwaltung der Sozialhilfe P1.311900 79
Leistungen nach dem Asyl- P1.313000 80
bewerberleistungsgesetz
Einrichtungen für Senioren P1.315000 81
Wohngeld P1.346000 82
Soziale Angelegenheiten/Integration P1.351700 83
Wirtschaftliche Jugendhilfe P1.361000 84
Jugendarbeit P1.362000 85
Finanzhaushalt
Teilhaushalt I 51 + 52
Ausstattung Außenbereich Kindergarten 15.000 €
PV-Anlage Ev. Kindergarten Huntlosen 85.000 €
Erweiterung Kita Am Lemsen – Planungskosten 100.000 €
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen des Teilhaushaltes
III 88
Zu den einzelnen Haushaltsansätzen wird in der Sitzung des Jugend-, Ordnungs- und Sozialausschusses vorgetragen.
Mit Schreiben vom 16.10.2024 beantragen die FDP-Fraktion und die Gruppe Grüne – KA – Lahrmann für eine wissenschaftliche Evaluation der bisher in Ahlhorn durchgeführten Projekte und Maßnahmen Mittel in Höhe von 50.000 Euro für das Haushaltsjahr 2025 einzuplanen. Der Antrag ist der Beschlussfassung BV/0771/2021-2026 beigefügt. Auf die Begründung des Antrages wird verwiesen.
Die angeschobenen bzw. durchgeführten Maßnahmen wurden vom Sanierungsbeirat oder der Sozialträgerkonferenz (sozialer Maßnahmenplan) begleitet. Der Bürgermeister vertraut auf die Beurteilung und Kompetenz der Personen vor Ort sowie der betroffenen sozialen Akteure. Eine externe, kosten- und personalintensive Evaluation zum jetzigen Zeitpunkt hält er für nicht sinnvoll.
Der Bürgermeister schlägt folgenden Beschluss vor:
Dem Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2025 wird hinsichtlich der in die Zuständigkeit des Jugend-, Ordnungs- und Sozialausschusses fallenden Produkte und Maßnahmen, zugestimmt.