Betreff
Erwachsenenbildung - Antrag der Arbeitsgemeinschaft für die Ländliche Erwachsenenbil-dung im Landkreis Oldenburg e.V. auf Erhöhung des Gemeindezuschusses
Vorlage
BV/0779/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

Die Ländliche Erwachsenenbildung, Kreisarbeitsgemeinschaft Oldenburg, beantragt mit Schreiben vom 29.07.2024 eine Erhöhung des pauschalen gemeindlichen Zuschusses für die Ländliche Erwachsenenbildung Großenkneten (LEB) von zurzeit jährlich 38.000,00 € auf 80.000,00 €. Der Antrag ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0779/2021-2026 beigefügt.

 

Begründet wird der Antrag mit den steigenden Kosten sowie dem defizitärem Geschäftsergebnis der LEB Großenkneten.

Neben der „LEB Großenkneten“ betreibt die Kreisarbeitsgemeinschaft u.a. das Bildungszentrum Oldenburg (mit den angeschlossenen Bildungszentren Großenkneten und Huntlosen) sowie das Bildungszentrum Ahlhorn. In den Bildungszentren werden vorrangig die Sprachkurse angeboten, während die LEB Großenkneten die in den bekannten Halbjahreskatalogen aufgeführten Kursveranstaltungen organisiert und durchführt.

Die Geschäftsführung obliegt der Kreisarbeitsgemeinschaft und beinhaltet sowohl die Verwaltungsarbeit (inkl. Erstellung des Kataloges, Organisation der Veranstaltungen) als auch die pädagogische Arbeit in den Kursangeboten. Im Wesentlichen handelt es sich um Aufwendungen für das Personal.

Die Kreisarbeitsgemeinschaft wie auch das Regionalbüro Oldenburg haben in Gesprächen mit der Verwaltung das Bedürfnis für die beantragte Erhöhung dargelegt. Alleine die Personalkosten für die LEB Großenkneten belaufen sich bei 60 Wochenstunden auf etwa 80.000,00 € jährlich (2017: 34 Stunden, 38.000,00 €). Die Erhöhung des Zuschusses auf 80.000 Euro konnte jedoch nicht schlüssig begründet werden.

Die LEB Großenkneten nimmt mit der Erwachsenenbildung eine wichtige Aufgabe in der Gemeinde wahr. Die Leistungen sind uneingeschränkt anzuerkennen.

Eine Vergleichbarkeit mit Bildungszuschüssen der anderen Landkreiskommunen ist aufgrund der sehr unterschiedlichen Voraussetzungen, Strukturen und Vereinbarungen nicht möglich.

Als Bemessungsgrundlage für den gemeindlichen Zuschuss könnte künftig die (amtliche) Einwohnerzahl herangezogen werden. Der pauschale und monetäre Pro-Kopf-Zuschuss könnte dabei auf 3,00 € festgelegt werden. Anhand der Einwohnerzahl von 16.606 würde der finanzielle Zuschuss dann gerundet 50.000 € jährlich betragen. Dieser Zuschuss soll alle drei Jahre entsprechend der Einwohnerzahl angepasst werden (erstmalig zum Haushaltsjahr 2028).

Die Verwendung des Zuschusses müsste bis zum 30.06. eines jeden Jahres durch die Vorlage der Rechnungsabschlüsse/Geschäftsberichte des Vorjahres sowohl für die LEB Großenkneten als auch für die Bildungszentren Oldenburg (Großenkneten und Huntlosen) und Ahlhorn nachgewiesen werden.

Neben diesem finanziellen Zuschuss werden der LEB Großenkneten und den Bildungszentren in verschiedenen Einrichtungen die Räumlichkeiten für die Kursangebote kostenlos zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören das DGH Ahlhorn (Saal und Besprechungsraum), das Zeppelin, die Lehrküche im Schulzentrum sowie das DGH Großenkneten. Der Gesamtwert für durchschnittlich 40 – 50 Nutzungsstunden/Woche für die Raummiete, Nebenkosten, Reinigung wird auf mindestens 26.000,00 € jährlich geschätzt.

Der Bürgermeister schlägt vor, dem Antrag der Kreisarbeitsgemeinschaft auf eine Erhöhung des gemeindlichen Zuschusses nur dem Grunde nach zu folgen. Hierfür sollten Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 € in den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 eingestellt.

Gleichzeitig wird der Bürgermeister ermächtigt, den Vertrag zwischen der Arbeitsgemeinschaft für Ländliche Erwachsenenbildung e.V. und der Gemeinde Großenkneten zur Änderung des Vertrages über die Wahrnehmung der Erwachsenenbildung und ähnliche Aufgaben vom 13.02.2017 anzupassen.


Beschlussempfehlung:

Der pauschale Zuschuss für die Ländliche Erwachsenenbildung Großenkneten (LEB) wird von zurzeit jährlich 38.000,00 € auf jährlich 50.000 € (zuzügl. der kostenfreien Raumüberlassungen) erhöht. Die Verwendung des Zuschusses ist durch die Vorlage der Jahresabschlüsse der LEB Großenkneten sowie der Bildungszentren nachzuweisen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag zwischen der Arbeitsgemeinschaft für Ländliche Erwachsenenbildung e.V. und der Gemeinde Großenkneten zur Änderung des Vertrages über die Wahrnehmung der Erwachsenenbildung und ähnliche Aufgaben vom 13.02.2017 anzupassen.