Sach- und Rechtslage:
Die Ländliche Erwachsenenbildung,
Kreisarbeitsgemeinschaft Oldenburg, beantragt mit Schreiben vom 29.07.2024 eine
Erhöhung des pauschalen gemeindlichen Zuschusses für die Ländliche
Erwachsenenbildung Großenkneten (LEB) von zurzeit jährlich 38.000,00 € auf 80.000,00
€. Der Antrag ist der Beschlussvorlage
Nr. BV/0779/2021-2026 beigefügt.
Begründet wird der Antrag mit den steigenden Kosten
sowie dem defizitärem Geschäftsergebnis der LEB Großenkneten.
Neben der „LEB Großenkneten“ betreibt die
Kreisarbeitsgemeinschaft u.a. das Bildungszentrum Oldenburg (mit den
angeschlossenen Bildungszentren Großenkneten und Huntlosen) sowie das
Bildungszentrum Ahlhorn. In den Bildungszentren werden vorrangig die
Sprachkurse angeboten, während die LEB Großenkneten die in den bekannten
Halbjahreskatalogen aufgeführten Kursveranstaltungen organisiert und
durchführt.
Die Geschäftsführung obliegt der
Kreisarbeitsgemeinschaft und beinhaltet sowohl die Verwaltungsarbeit (inkl.
Erstellung des Kataloges, Organisation der Veranstaltungen) als auch die
pädagogische Arbeit in den Kursangeboten. Im Wesentlichen handelt es sich um
Aufwendungen für das Personal.
Die Kreisarbeitsgemeinschaft wie auch das Regionalbüro
Oldenburg haben in Gesprächen mit der Verwaltung das Bedürfnis für die beantragte
Erhöhung dargelegt. Alleine die Personalkosten für die LEB Großenkneten
belaufen sich bei 60 Wochenstunden auf etwa 80.000,00 € jährlich (2017: 34
Stunden, 38.000,00 €). Die Erhöhung des Zuschusses auf 80.000 Euro konnte
jedoch nicht schlüssig begründet werden.
Die LEB Großenkneten nimmt mit der Erwachsenenbildung
eine wichtige Aufgabe in der Gemeinde wahr. Die Leistungen sind uneingeschränkt
anzuerkennen.
Eine Vergleichbarkeit mit Bildungszuschüssen der
anderen Landkreiskommunen ist aufgrund der sehr unterschiedlichen
Voraussetzungen, Strukturen und Vereinbarungen nicht möglich.
Als Bemessungsgrundlage für den gemeindlichen Zuschuss
könnte künftig die (amtliche) Einwohnerzahl herangezogen werden. Der pauschale
und monetäre Pro-Kopf-Zuschuss könnte dabei auf 3,00 € festgelegt werden.
Anhand der Einwohnerzahl von 16.606 würde der finanzielle Zuschuss dann
gerundet 50.000 € jährlich betragen. Dieser Zuschuss soll alle drei Jahre
entsprechend der Einwohnerzahl angepasst werden (erstmalig zum Haushaltsjahr
2028).
Die Verwendung des Zuschusses müsste bis zum 30.06.
eines jeden Jahres durch die Vorlage der Rechnungsabschlüsse/Geschäftsberichte
des Vorjahres sowohl für die LEB Großenkneten als auch für die Bildungszentren
Oldenburg (Großenkneten und Huntlosen) und Ahlhorn nachgewiesen werden.
Neben diesem finanziellen Zuschuss werden der LEB
Großenkneten und den Bildungszentren in verschiedenen Einrichtungen die
Räumlichkeiten für die Kursangebote kostenlos zur Verfügung gestellt. Hierzu
gehören das DGH Ahlhorn (Saal und Besprechungsraum), das Zeppelin, die
Lehrküche im Schulzentrum sowie das DGH Großenkneten. Der Gesamtwert für
durchschnittlich 40 – 50 Nutzungsstunden/Woche für die Raummiete, Nebenkosten,
Reinigung wird auf mindestens 26.000,00 € jährlich geschätzt.
Der Bürgermeister schlägt vor, dem Antrag der
Kreisarbeitsgemeinschaft auf eine Erhöhung des gemeindlichen Zuschusses nur dem
Grunde nach zu folgen. Hierfür sollten Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 € in
den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 eingestellt.
Gleichzeitig wird der Bürgermeister ermächtigt, den
Vertrag zwischen der
Arbeitsgemeinschaft für Ländliche Erwachsenenbildung e.V. und der Gemeinde
Großenkneten zur Änderung des Vertrages über die Wahrnehmung der
Erwachsenenbildung und ähnliche Aufgaben vom 13.02.2017 anzupassen.
Beschlussempfehlung:
Der pauschale
Zuschuss für die Ländliche Erwachsenenbildung Großenkneten (LEB) wird von
zurzeit jährlich 38.000,00 € auf jährlich 50.000 € (zuzügl. der kostenfreien
Raumüberlassungen) erhöht. Die Verwendung des Zuschusses ist durch die Vorlage
der Jahresabschlüsse der LEB Großenkneten sowie der Bildungszentren
nachzuweisen.
Der
Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag zwischen der
Arbeitsgemeinschaft für Ländliche Erwachsenenbildung e.V. und der Gemeinde
Großenkneten zur Änderung des Vertrages über die Wahrnehmung der
Erwachsenenbildung und ähnliche Aufgaben vom 13.02.2017 anzupassen.