Sach- und Rechtslage:
Die Dorfgemeinschaft Hengstlage/Haschenbrok e. V. plant den Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses auf dem Heidesportplatz in Hengstlage. Auf die Beschlussvorlagen Nr. BV/0708/2021-2026 und BV/0784/2021-2026 wird verwiesen.
Mit Schreiben vom 06.11.2024 beantragt die Dorfgemeinschaft Hengstlage/Haschenbrok e. V. eine Unterstützung zu diesem Projekt, da die im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms „Beidseits der Lethe“ beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) beantragte Höchstförderung von 500.000,00 € die angenommenen Baukosten in Höhe von ca. 800.00,00 € nicht abdeckt. Die Gemeinde soll hierbei die beim Dorfentwicklungsprogramm nicht förderfähigen Kosten, wie die Mehrwertsteuer oder Ausstattung übernehmen.
Das Schreiben der Dorfgemeinschaft Hengstlage/Haschenbrok e. V. ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0789/2021-2026 beigefügt.
Am 04.12.2023 hat der Rat der Gemeinde Großenkneten beschlossen, dass die Gemeinde auf Antrag und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Investitionen u. a. zur Errichtung von Dorfgemeinschaftseinrichtungen mit bis zu 25 % der nachgewiesenen Kosten fördern kann. Voraussetzung ist, dass die Gesamtfinanzierung der Investition und der laufende Betrieb durch den Vorhabenträger sichergestellt sind. Übersteigt der beantragte Zuschuss 10.000 €, ist der Antrag den politischen Gremien zur Beratung vorzulegen.
Die Dorfgemeinschaft Hengstlage/Haschenbrok e. V. beantragt eine Förderung in Höhe von 200.000 €. Dies entspricht rechnerisch 25 % der Investitionskosten. Der Finanzierungsplan wurde vorgelegt. Zudem hat sich die Dorfgemeinschaft schriftlich verpflichtet, das Dorfgemeinschaftshaus auf dem Heidesportplatz in Hengstlage der Öffentlichkeit zur Nutzung im Sinne des Grundsatzbeschlusses zur Förderung von Dorfgemeinschaftseinrichtungen für mindestens 10 Jahre zur Verfügung zu stellen.
Der Haushaltsplanentwurf 2025 sieht Mittel für die Förderung der Dorfgemeinschaft Hengstlage/Haschenbrok e. V. in Höhe von 200.000 € vor.
Der Bürgermeister schlägt vor, der Dorfgemeinschaft Hengstlage/Haschenbrok e. V. für die Realisierung eines Dorfgemeinschaftshauses auf dem Heidesportplatz in Hengstlage eine Unterstützung von maximal 200.000 € zu gewähren, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt, Kosten, die im Rahmen der Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses auf dem Heidesportplatz in Hengstlage entstehen und vom ArL nicht gefördert werden, zu übernehmen. Voraussetzung ist, dass die Gesamtfinanzierung des Projekts nachgewiesen ist. Die Förderhöhe beläuft sich auf 25 % der nachgewiesenen Baukosten, maximal jedoch 200.000,00 €.