Betreff
104. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich "Sondergebiet Energiepark Steinloge" - Annahme als Vorentwurf
Vorlage
BV/0793/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

Mit Inkrafttreten der 98. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbauflächen Windenergie“ am 30.01.2024, erfolgte eine Steuerung der Windenergieanlagen im Gemeindegebiet. Hier wurden bislang 402,6 ha des Gemeindegebietes für Windkraft ausgewiesen.

Der Landkreis Oldenburg befindet sich derzeit noch in der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP). Dieses soll voraussichtlich Ende 2025/Anfang 2026 beschlossen werden. Im derzeitigen Planungsstand des RROP befinden sich im Gemeindegebiet mehrere mögliche Flächen für Windenergie. Die geplanten Vorranggebiete für Windenergie wurden dem Planungs- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 29.02.2024 vorgestellt (BV/0606/2021-2026). Die Potenzialanalyse des Landkreises zeigt in Steinloge, nördlich der „Wildeshauser Straße“, zwei mögliche Flächen für Windenergie auf. Nach dem Kriterienkatalog des Landkreises werden Flächen eines Landschaftsschutzgebietes nicht für Windenergie ausgewiesen. Gesetzlich ist dies jedoch möglich.

Die VR-Energieprojekte (Vorhabenträger) beabsichtigt die Errichtung eines Bürgerenergiewindparks. Hierzu sollen auf Flächen südlich der „Wildeshauser Straße“ sowie südlich der Bundesautobahn A1 mehrere Windenergieanlagen (WEA) errichtet werden. Die Größe der ausgewiesenen Fläche beträgt ca. 111 ha und überschreitet die derzeitige Fläche der 98. Flächennutzungsplanänderung um 27,57 % und somit die 25 % Grenze des § 245e Abs. 1 BauGB minimal. Es ist davon auszugehen, dass im Laufe des Verfahrens sich die Fläche noch auf 25 % der bislang ausgewiesenen Windenergiefläche reduzieren wird.

Die Flächen sind im aktuell rechtskräftigen Flächennutzungsplan als „Flächen für die Landwirtschaft“ und „Wald“ dargestellt. Sie liegen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Auetal, Holzhauser Heide, Steinhorst, Ahlhorner Heide“. Auch wenn der Bau einer WEA angrenzend bzw. im Wald planungsrechtlich umsetzbar ist, ist dies vom Vorhabenträger nicht vorgesehen.

Der Vorentwurf der 104. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Sondergebiet Energiepark Steinloge“ ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0793/2021-2026 beigefügt und wird in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vom Büro NWP Planungsgesellschaft mbH, vorgestellt.

Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Vorentwurf zur 104. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Sondergebiet Energiepark Steinloge“ wird angenommen.

Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.


Beschlussempfehlung:

Der Vorentwurf zur 104. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Sondergebiet Energiepark Steinloge“ wird angenommen.

Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.