Sach- und Rechtslage:
Mit Inkrafttreten der 98. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Sonderbauflächen Windenergie“ am 30.01.2024, erfolgte
eine Steuerung der Windenergieanlagen im Gemeindegebiet. Hier wurden bislang
402,6 ha des Gemeindegebietes für Windkraft ausgewiesen.
Der Landkreis Oldenburg befindet sich derzeit noch in
der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP). Dieses soll
voraussichtlich Ende 2025/Anfang 2026 beschlossen werden. Im derzeitigen
Planungsstand des RROP befinden sich im Gemeindegebiet mehrere mögliche Flächen
für Windenergie. Die geplanten Vorranggebiete für Windenergie wurden dem
Planungs- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 29.02.2024 vorgestellt
(BV/0606/2021-2026). Die Potenzialanalyse des Landkreises zeigt in Steinloge,
nördlich der „Wildeshauser Straße“, zwei mögliche Flächen für Windenergie auf.
Nach dem Kriterienkatalog des Landkreises werden Flächen eines
Landschaftsschutzgebietes nicht für Windenergie ausgewiesen. Gesetzlich ist
dies jedoch möglich.
Die VR-Energieprojekte (Vorhabenträger) beabsichtigt
die Errichtung eines Bürgerenergiewindparks. Hierzu sollen auf Flächen südlich
der „Wildeshauser Straße“ sowie südlich der Bundesautobahn A1 mehrere
Windenergieanlagen (WEA) errichtet werden. Die Größe der ausgewiesenen Fläche
beträgt ca. 111 ha und überschreitet die derzeitige Fläche der 98.
Flächennutzungsplanänderung um 27,57 % und somit die 25 % Grenze des § 245e
Abs. 1 BauGB minimal. Es ist davon auszugehen, dass im Laufe des Verfahrens
sich die Fläche noch auf 25 % der bislang ausgewiesenen Windenergiefläche
reduzieren wird.
Die Flächen sind im aktuell rechtskräftigen
Flächennutzungsplan als „Flächen für die Landwirtschaft“ und „Wald“
dargestellt. Sie liegen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Auetal,
Holzhauser Heide, Steinhorst, Ahlhorner Heide“. Auch wenn der Bau einer WEA
angrenzend bzw. im Wald planungsrechtlich umsetzbar ist, ist dies vom
Vorhabenträger nicht vorgesehen.
Der Vorentwurf der 104. Änderung des
Flächennutzungsplanes, Bereich „Sondergebiet Energiepark Steinloge“ ist der
Beschlussvorlage Nr. BV/0793/2021-2026 beigefügt und wird in der Sitzung des
Planungs- und Umweltausschusses vom Büro NWP Planungsgesellschaft mbH,
vorgestellt.
Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Vorentwurf zur 104. Änderung des
Flächennutzungsplanes, Bereich „Sondergebiet Energiepark Steinloge“ wird
angenommen.
Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt
werden.
Beschlussempfehlung:
Der Vorentwurf zur
104. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Sondergebiet Energiepark
Steinloge“ wird angenommen.
Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.