Sach- und Rechtslage:
Im Zuge der Energiekrise wurde festgestellt, dass die Produktion von Energie breit aufgestellt werden muss. Ein Baustein ist dabei die Nutzung von Biomethan. Daher beabsichtigt der landwirtschaftliche Betrieb am „Grünen Weg 4“ die Verarbeitung des auf dem Betriebsstandort produzierten Biogas umzustellen.
Die an die geplante Anlage angrenzende Biomasseanlage ist nach § 35 BauGB im Außenbereich privilegiert zulässig und soll der Stromerzeugung für die neue Anlage dienen. Die Rohgaserzeugung des Erweiterungsteils soll auf 2,0 Mio. Normkubikmeter m³ pro Jahr begrenzt werden. Hierzu findet sich eine Regelung in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 142 „Biomethananlage Grüner Weg“.
Derzeit ist die Fläche im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Da künftig im Geltungsbereich die Errichtung von Baukörpern, die im Zusammenhang mit der Erzeugung von Biomethan, Speicherung und Verarbeitung der anfallenden Nebenprodukte sowie der Energieversorgung der Anlage dienen, geplant ist, erfolgt eine Neuausweisung als Sondergebiet (SO) „Biomethan“ gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Die 99. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Sonderbauflächen Biomethan“ ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0837/2021-2026 als Entwurf beigefügt und wird in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vom Planungsbüro Ingenieurbüro Prof. Dr. Oldenburg GmbH, Oederquart, vorgestellt.
In der Zeit vom 25.09.2023 bis einschließlich 25.10.2023 konnte sich die Öffentlichkeit über die Planung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung informieren. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme bis zum 25.10.2023 gebeten.
Die von den Behörden vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind mit einem Entscheidungsvorschlag der Beschlussvorlage Nr. BV/0837/2021-2026 beigefügt.
Privatpersonen haben sich nicht geäußert.
Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die nach Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen Stellungnahmen wurden beraten und die beigefügten Entscheidungsvorschläge zu Eigen gemacht.
Die 99. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Sonderbauflächen Biomethan“ wird als Entwurf angenommen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wie auch die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden.
Beschlussempfehlung:
Die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die nach Beteiligung der Behörden und der
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen
Stellungnahmen wurden beraten und die beigefügten Entscheidungsvorschläge zu
Eigen gemacht.
Die 99. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Sonderbauflächen Biomethan“ wird als Entwurf angenommen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wie auch die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden.