Betreff
Brandschutz - Ernennung des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Huntlosen der Freiwilligen Feuerwehr Großenkneten
Vorlage
BV/0845/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

Die 6-jährige Amtszeit des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Huntlosen, Oberbrandmeister Rolf Meiners, endet am 30.09.2025. Auf der Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr Huntlosen am 17.01.2025 hat die Ortsfeuerwehr Huntlosen den bisherigen Amtsinhaber mehrheitlich für eine erneute Amtszeit vorgeschlagen.

Die persönlichen, gesetzlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Ernennung von Herrn Meiners zum Ortsbrandmeister liegen vor.

Der Kreisbrandmeister wurde gemäß § 20 Abs. 4 NBrandSchG zur beabsichtigten Ernennung angehört. Er hat keine Bedenken geäußert.

Der Bürgermeister schlägt daher vor, Herrn Rolf Meiners gemäß § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer einer Amtszeit von 6 Jahren ab dem 01.10.2025 zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Huntlosen zu ernennen.


Beschlussempfehlung:

Oberbrandmeister Rolf Meiners wird mit Wirkung zum 01.10.2025 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren erneut zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Huntlosen ernannt.