Sach- und Rechtslage:
Die niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte sind auf Basis des Niedersächsischen Pflegegesetzes (NPflegeG) verpflichtet, eine den örtlichen Anforderungen entsprechende notwendige pflegerische Versorgungsstruktur nach Maßgabe der gesetzlichen Grundlagen sicherzustellen (§ 5 NPflegeG). Als Grundlage hierfür sind über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der pflegerischen Versorgung für das jeweilige Gebiet räumlich gegliederte Pflegeberichte zu erstellen und fortzuschreiben (§ 3 NPflegeG).
Der Landkreis Oldenburg hat den ersten örtlichen Pflegebericht für den Landkreis Oldenburg erarbeitet und darum gebeten, diesen in den kommunalen Gremien vorstellen zu können. Der Bericht steht unter https://www.oldenburg-kreis.de/gesundheit-und-soziales/koordinatorin-seniorenarbeit/ zum Download zur Verfügung. Zur Sitzung wird die Koordinatorin für Seniorenarbeit Frau Veronika Grziwa den Bericht vorstellen. Ebenfalls wird Frau Grziwa über die erste örtliche Pflegekonferenz des Landkreises Oldenburg, welche am Mittwoch, 27.11.2024 stattgefunden hat, berichten.
Beschlussempfehlung:
Die Vorstellung des ersten Pflegeberichts für den Landkreis Oldenburg wird zur Kenntnis genommen.