Sach- und Rechtslage:
Die derzeit im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesene Fläche in Huntlosen, Bereich „Heidkämpe“, soll der Nachverdichtung von Wohnbebauung im südwestlichen Teil und der Gewerbeentwicklung im nordöstlichen Teil dienen.
Damit soll ein Lückenschluss zwischen dem angrenzenden Gewerbegebiet „Heidkämpe“ und dem allgemeinen Wohngebiet „Fladderskamp“ erfolgen.
Die notwendige Flächennutzungsplanänderung soll im Parallelverfahren mit der 100. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Huntlosen – Heidkämpe“ erfolgen. Das Gewerbegebiet soll verkehrlich über die Straße „Heidkämpe“ und das allgemeine Wohngebiet über die Straßen „Fladderskamp“ und „Prechtweg“ erschlossen werden.
Auf der Fläche zwischen der Straße „Fladderskamp“ und der „Bullerbäke“ soll eine Rückhaltung für die Oberflächenentwässerung entstehen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 141 „Huntlosen – Heidkämpe“ ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0855/2021-2026 beigefügt und wird in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vom Büro für Stadtplanung, Oldenburg, vorgestellt.
Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 141 „Huntlosen - Heidkämpe“ wird angenommen.
Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
Beschlussempfehlung:
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 141 „Huntlosen - Heidkämpe“ wird
angenommen.
Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt
werden.