Betreff
105. Änderung des Flächennutzungsplanes "Steuerung Nachverdichtung" - Aufstellungsbeschluss und Annahme als Vorentwurf
Vorlage
BV/0856/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

Zurzeit werden in der Gemeinde Großenkneten Nachverdichtungskonzepte erarbeitet. Hierzu zählen unter anderem der Bebauungsplan Nr. 136 „Großenkneten - Ortskern“ und der Bebauungsplan Nr. 137 „Huntlosen-West“. Die genannten Bebauungspläne wurden bereits als Vorentwurf angenommen und eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange, sowie der Öffentlichkeit wurde durchgeführt.

Bebauungspläne sind aus den Flächennutzungsplänen zu entwickeln. Die im anliegenden Kartenausschnitt dargestellten Bereiche werden im derzeit rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan abweichend dargestellt.

In Großenkneten wird die gekennzeichnete Fläche im aktuellen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Nach den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 136 „Großenkneten - Ortskern“ soll dieser Bereich als „Mischgebiet“ ausgewiesen werden.

Für den in Huntlosen dargestellten Bereich ist diese Fläche ebenfalls im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan als „Wohnbaufläche“ dargestellt. Auch hier soll nach den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 137 „Huntlosen-West“ ein „Mischgebiet“ dargestellt werden.

Ein Übersichtsplan für die Teilbereiche in Großenkneten und Huntlosen sowie der Vorentwurf sind der Beschlussvorlage Nr.BV/0856/2021-2026 beigefügt.

Der Vorentwurf wird in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses durch Frau Stephanie Geelhaar, M. Sc. Stadt- und Regionalplanung, Planungsbüro Diekmann, Mosebach & Partner, Rastede, vorgestellt.

Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Aufstellung des im Vorentwurf zur 105. Änderung des Flächennutzungsplanes „Steuerung Nachverdichtung“ dargestellten Bereich wird beschlossen.

Der Vorentwurf der 105. Änderung des Flächennutzungsplanes „Steuerung Nachverdichtung“ wird angenommen.

Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß §4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.


Beschlussempfehlung:

Die Aufstellung des im Vorentwurf zur 105. Änderung des Flächennutzungsplanes „Steuerung Nachverdichtung“ dargestellten Bereichs wird beschlossen.

Der Vorentwurf der 105. Änderung des Flächennutzungsplanes „Steuerung Nachverdichtung“ wird angenommen.

Sowohl die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.