Sitzung: 08.09.2022 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: BV/0196/2021-2026
Beschluss:
Das Planungskonzept (Nachverdichtungskonzept) als Grundlage für die
Bebauungspläne Nr. 134 „Ahlhorn - Wildeshauser Straße Nord“, Nr. 135 „Ahlhorn –
Wildeshauser Straße“, Nr. 136 „Großenkneten – Ortskern“ und Nr. 137
„Huntlosen-West“, wird angenommen.
Auf Grundlage des Konzeptes sind die Bebauungsplanentwürfe zu erarbeiten.
Sach- und Rechtslage:
Die Fraktionen CDU, SPD und die FDP haben mit Schreiben vom 05.10.2020 beantragt:
„Zur städtebaulich verträglichen Nachverdichtung des Wohnungsbaus in
den Ortsteilen Ahlhorn, Großenkneten und Huntlosen wird auf der Grundlage eines
zu erarbeitenden Konzepts eine Bauleitplanung aufgestellt.“
Auf Grund des Antrages hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 03.12.2020 nach der Beratung im Planungs- und Umweltausschuss am 26.11.2020 beschlossen, die Bebauungspläne Nr. 134 „Ahlhorn - Wildeshauser Straße Nord“, Nr. 135 „Ahlhorn – Wildeshauser Straße“, Nr. 136 „Großenkneten – Ortskern“ und Nr. 137 „Huntlosen-West“, aufzustellen.
Auf die Beschlussvorlage Nr. BV/1018/2016-2021 wird verwiesen.
Die in den Ortskernen rechtsverbindlichen Bebauungspläne sind überwiegend in den 60er, 70er und 80er Jahren aufgestellt worden. In der Zwischenzeit hat sowohl ein baurechtlicher wie auch ein wohnwirtschaftlicher Wandel stattgefunden, der in dieser Form nicht vorhersehbar war.
Die verbindliche Bauleitplanung soll auf Grundlage eines Planungskonzeptes aufgestellt werden. Das beauftragte Planungsbüro Diekmann • Mosebach & Partner hat den Entwurf eines Nachverdichtungskonzeptes erarbeitet. Zur Vorbereitung der Beratung über das Konzept in den Gremien wurde ein Arbeitskreis eingerichtet, der sich mit dem Entwurf befasst. Auf Grund des Austausches in dem Arbeitskreis und nach einer Ortsbegehung hat das Planungsbüro das Nachverdichtungskonzept angepasst.
Der Entwurf des Planungskonzeptes ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0196/2021-2026 beigefügt.
Das Konzept sieht vor, die Bebauung in unterschiedliche Zonen einzuteilen.
In der Zone I liegen die Gebäude an Ortsdurchfahrten oder Haupterschließungsstraßen. Derzeit herrscht dort eine Mischung aus Wohngebäuden und Gewerbebetrieben. Die vorhandene Bebauung ist ein- bis zweigeschossig. Als Höchstmaß für die Geschossigkeit werden zwei Vollgeschosse zugelassen. Die Anzahl der Wohneinheiten je Gebäude wird auf sechs Wohneinheiten beschränkt. Aus Gründen des Nachbarschutzes wird zur rückwärtigen Grundstücksgrenze ein erweiterter Grenzabstand berücksichtigt.
In Zone III befindet sich eine kleinteilige Ein- und Zweifamilienhausbebauung. In diesem Gebiet sind nahezu ausschließlich Wohnnutzungen vorhanden. Die Erschließung erfolgt über schmale Anwohnerstraßen. Es soll lediglich eine Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern erfolgen. Als Höchstmaß für die Geschossigkeit werden zwei Vollgeschosse zugelassen. Die Anzahl an Wohneinheiten je Gebäude wird auf zwei begrenzt.
In der Zone IV erfolgt eine Bestandsausweisung.
Der Bürgermeister empfiehlt folgenden Beschluss zu fassen:
Das Planungskonzept (Nachverdichtungskonzept) als Grundlage für die Bebauungspläne Nr. 134 „Ahlhorn - Wildeshauser Straße Nord“, Nr. 135 „Ahlhorn – Wildeshauser Straße“, Nr. 136 „Großenkneten – Ortskern“ und Nr. 137 „Huntlosen-West“, wird angenommen.
Auf Grundlage des Konzeptes sind die Bebauungsplanentwürfe zu erarbeiten.
Sitzungsbeiträge:
Ratsherr Stoll führt zu der Arbeit des eingerichteten
Arbeitskreises aus. Es wurde ein guter Kompromiss zwischen dem Schutz von alten
Siedlungen und notwendigen Förderung von Mietwohnungsbau erzielt. Ihm bereiten
die vielen unberücksichtigten Bereiche Sorgen. Er befürchte einen
Verdrängungseffekt in die Siedlungen außerhalb des Nachverdichtungskonzeptes.
Er empfiehlt, sämtliche Bereiche ebenfalls in die Zone III aufzunehmen.
Frau Geelhaar geht auf die Entwicklung der
Geltungsbereiche ein. Zunächst seien nur Bebauungspläne betrachtet worden, die
vor 1990 rechtskräftig geworden sind. Die weiteren Siedlungsstrukturen sind
selbstverständlich ebenfalls kritisch zu beobachten.
Bauamtsleiter Wedermann erläutert den Grund der
Planungskonzeption. Es handele sich um einen ersten Aufschlag zur einheitlichen
Steuerung der Siedlungsstrukturen. Bei 179 Bebauungsplänen im Gemeindegebiet
sei es zudem nicht leistbar, alle Bereiche gleichzeitig neu zu strukturieren.
Beigeordneter Bilger spricht den vorhandenen
„Wildwuchs“ in den alten Siedlungsgebieten an. Es sei höchste Zeit, hier
steuernd einzugreifen. Die Konzepte seien nur der Beginn. Weitere Steuerungen
in anderen Gebieten seien zukünftig sicherlich erforderlich. Der Aufwand müsse
jedoch auch leistbar sein.
Ratsherr Hüsers begrüßt grundsätzlich die Entwicklung
von Nachverdichtungskonzepten. Hierdurch werde eine weitere Versiegelung der
Außenbereiche verhindert und dadurch notwendige Ressourcen geschützt. Er
kritisiert, dass der Arbeitskreis nicht öffentlich diskutiert hat. An vielen
Stellen halte er die Erweiterung des Geltungsbereiches für zwingend
erforderlich. Eine Auflistung werde er der Verwaltung zur Verfügung stellen.
Grundsätzlich werde in der Öffentlichkeit eine Steuerung von Nachverdichtung
positiv begleitet. Die Festsetzung von geneigten Dächern halte er jedoch nicht
für zeitgemäß. Zudem sei der Schutz von Bäumen äußerst wichtig.
Bürgermeister Schmidtke erklärt, dass der Schutz von
Bäumen Bestandteil der aufzustellenden Bebauungspläne sei. Zur Festsetzung der
Dachneigung gebe es unterschiedliche Ansichten. Ziel sei es gewesen, dass
vorhandene Ortsbild zu erhalten.
Mitglied Reinkober erwidert, dass in der Zone I auf
eine Dachneigung grundsätzlich verzichtet werden könne.
Ratsherr Hüsers mahnt eine sofortige Beplanung
weiterer Bereiche an. Schützenswerte Bäume seien bereits an mehreren Stellen
gefällt worden. Zudem würden alte Gebäude abgerissen und durch ungewünschte Gebäudekomplexe
ersetzt.
Bürgermeister Schmidtke stellte die Prüfung weiterer
Bereiche grundsätzlich in Aussicht.
Beigeordneter Wilke begrüßt die vorrangige Überplanung
der bisher kaum geregelten Bebauungsplanbereiche. Weitere Bereiche könnten in
einem 2. Schritt geprüft werden.
Ratsherr Wendt verteidigt die Arbeit des
Arbeitskreises. Es sei zunächst erforderlich gewesen, sich dem Thema
grundsätzlich zu nähern. Schlussendlich sei ein guter Kompromiss aller
Beteiligten gefunden worden.
Ratsherr Stoll weist erneut auf die Wichtigkeit hin,
weitere Siedlungsbereiche zu prüfen.