Beschluss: einstimmig beschlossen

8 Ja  0 Nein  0 Enthaltungen

 

Beschluss:

 

Der Bebauungsplan Nr. 122 „Ahlhorn – Westerholtkamp“ wird als Entwurf angenommen.

 

Sowohl die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden.

 


Sach- und Rechtslage:

 

Um eine langfristige Wohnbauentwicklung im Ortsteil Ahlhorn sicherstellen zu können, soll für eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche südlich der Straße „Westerholtkamp“, östlich der „Oldenburger Straße“ (L870) sowie westlich der Straße „Am Lemsen“ der Bebauungsplan Nr. 122 „Ahlhorn – Westerholtkamp“ aufgestellt werden.

 

Die Fläche wird im Flächennutzungsplan bereits als „Wohnbaufläche“ dargestellt, eine Änderung im Parallelverfahren erfolgt deshalb nicht.

 

Nach Annahme des Vorentwurfs wurden verschiedene Anmerkungen verwaltungsseitig mit dem Planungsbüro geprüft. Eine Verringerung der Wohneinheiten im östlichen Bereich ist nicht erfolgt. Es ist angedacht, im Rahmen der Grundstücksvergabe für diesen Bereich einen Investorenwettbewerb durchzuführen, mit dem die tatsächliche Bebauung gesteuert werden kann. Da im Hinblick darauf auch eine Beschränkung auf Einzel- und Doppelhäuser nicht mehr notwendig erscheint, ist nunmehr eine offene Bebauung zulässig. Diese entspricht auch dem ursprünglich im Planungswettbewerb angenommenen Plan. Auch die Zulässigkeit von der Überschreitung der maximalen Gebäudehöhe bei dem Bau einer Tiefgarage wurde geprüft. Die Notwendigkeit wird weiterhin gesehen und die Option soll fortbestehen. Ob dies tatsächlich angenommen wird, würde ebenfalls der Investorenwettbewerb aufzeigen.

 

Der Zentrale Omnibusbahnhof im nördlichen Plangebiet wurde als Platzhalter entfernt. Stattdessen wird die Begrünung, die das Gebiet umrahmt dort weitergeführt und es kann ein Fuß- und Radweg zur Straße „Westerholtkamp“ entstehen. Dieser dient ebenfalls als Notzuwegung für Rettungsfahrzeuge aus dem Norden des Gebietes. Im Hinblick auf die Grundstücke im Osten des Planbereiches wurde eine östliche Zuwegung für die Aufwertung der Grundstücke geprüft und neu festgesetzt. Eine Erschließung erfolgt daher nun über die Planstraße D im Osten und im angrenzenden westlichen Bereich wurde ein Fuß- und Radweg entlang des Boulevards festgesetzt. Im Zuge dessen wurden die anliegenden Planstraßen optimiert und es konnte noch Wohnbaufläche gewonnen werden.

 

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit in der Zeit vom 22.06.2023 bis einschließlich 24.07.2023 wurden einige Stellungnahmen eingebracht. Die von den Behörden und der Öffentlichkeit vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind mit einem Entscheidungsvorschlag der Beschlussvorlage Nr. BV/0480/2021-2026 beigefügt.

 

In der Planzeichnung sind die Flächen nach der gültigen Rechtslage eingezeichnet. Auch wenn nicht dargestellt, wird der südliche Fuß- und Radweg begrünt. Zudem ist in einem allgemeinen Wohngebiet eine Kindertagesstätte zulässig, auch wenn sie im südlichen Plangebiet nicht kenntlich gemacht wurde. Die Fläche des Boulevards (Fläche für Sport- und Spielanlagen), angrenzend an das Sondergebiet, welche in rot dargestellt ist, ist weiterhin die Verlängerung von eben diesem. Die angesprochenen Punkte werden auch in dem der Beschlussvorlage Nr. BV/0480/2021-2026 beigefügten städtebaulichen Konzept deutlich.

 

Die Planungsgruppe Puche, Northeim, wird die Planung in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vorstellen.

 

Der Bürgermeister empfiehlt, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Bebauungsplan Nr. 122 „Ahlhorn – Westerholtkamp“ wird als Entwurf angenommen.

 

Sowohl die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden.

 

Sitzungsbeiträge:

 

Bürgermeister Schmidtke führt in die Sach- und Rechtslage ein.

 

Herr Pehle, Planungsbüro Puche, Northeim, stellt die Planung vor.

 

Ratsherr Wendt teilt mit, dass er sich darüber freue, dass die Planstraße D nun in den östlichen Teil verlegt worden sei. Er würde sich allerdings wünschen, dass die Straße auch am Boulevard südlich weitergeführt werden würde. Außerdem fragt er, ob es möglich sei, Rigolen – zum Teil unter dem Lärmschutzwall – anzubringen.

 

Herr Pehle sagt diesbezüglich eine Prüfung zu.

 

Ratsherr Hüsers fragt, warum es bei der Planung des Gebietes eine Spiel- und Sportfläche geben würde, wo man in letzter Zeit sehr viele Spiel- und Sportanlagen entwickelt habe.

 

Herr Pehle erläutert hierzu, dass man sich darauf verständigt habe, dass eine Darstellung als Grünfläche das falsche Signal geben würde. Innerhalb des Boulevards solle es durchaus auch einige Spielgeräte und gegebenenfalls auch kleine Sportflächen geben. Würde man dies allerdings als Grünfläche darstellen, würde die falsche Erwartungshaltung z. B. bei Grundstückskäufern geweckt werden.

 

Mitglied Reinkober merkt an, dass er sich wünschen würde, dass der Boulevard einmal komplett durchlaufen werden kann. Außerdem möchte er auch hier Festsetzungen zum Ausschluss fossiler Energieträger aufnehmen.

 

Herr Pehle weist darauf hin, dass der Grünstreifen als Parkanlage gilt und man hier gegebenenfalls auch einen Fußweg oder ähnliches einzeichnen könne. Von daher sei die Festsetzung durchaus passend.

 

Beigeordneter Wilke teilt mit, dass er die Einwände bezüglich der südlichen Bebauung bzw. Begrünung nachvollziehen könne. Er fragt, was in der Grünfläche eingebracht werden soll, die dort festgesetzt sei.

 

Herr Pehle erläutert die Festsetzung zu P 3. Darunter würden u. a. auch heimische Laubbäume fallen.

 

Beigeordneter Wilke teilt zudem mit, dass er die Fläche, die vorher für den ZOB vorgesehen war, nicht ganz herausnehmen möchte, sondern freihalten möchte für eine andere Nutzung, beispielsweise einen Parkplatz. Außerdem teilt er mit, dass die Versetzung der Planstraße D in den Osten nicht vorteilhaft sei, da man jetzt auf beiden Seiten Verkehr hätte. Auf der einen Seite würde dann der Fuß- und Radverkehr verlaufen, auf der anderen Seite der Autoverkehr. Er fragt zudem, warum jetzt auf den Investorenwettbewerb verwiesen worden sei, der allerdings noch gar nicht beschlossen wäre.

 

Bürgermeister Schmidtke teilt mit, dass der Investorenwettbewerb die Vermarktung der Flächen betreffe und im Verwaltungsausschuss behandelt werden würde. Dies würde auch zeitnah vor dem Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 122 erfolgen.

 

Beigeordneter Wilke teilt mit, dass er die Reihenfolge schwierig fände.

 

Herr Pehle empfiehlt im Hinblick auf die Vorhaltung der Fläche des ehemaligen ZOB’s darauf zu verzichten, da aus seiner Sicht die Weiterführung der Grünfläche sinnvoller sei.

 

Ausschussvorsitzende Naber teilt außerdem mit, dass ausreichend Parkplätze vorhanden seien. Wenn sie am Schulzentrum vorbeifahren würde, wäre der restliche Parkplatz in der Regel komplett frei.