Beschluss:

Der Bebauungsplan Nr. 122 „Ahlhorn - Westerholtkamp“ wird als erneuter Entwurf angenommen.

Die erneute eingeschränkte und verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die erneute eingeschränkte verkürzte Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB soll durchgeführt werden.


Sach- und Rechtslage:

Um eine langfristige Wohnbauentwicklung im Ortsteil Ahlhorn sicherstellen zu können, soll für eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche südlich der Straße „Westerholtkamp“, östlich der „Oldenburger Straße“ (L870) sowie westlich der Straße „Am Lemsen“ der Bebauungsplan Nr. 122 „Ahlhorn – Westerholtkamp“ aufgestellt werden.

Die Fläche ist im Flächennutzungsplan bereits als „Wohnbaufläche“ dargestellt. Eine Änderung ist daher nicht notwendig.

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.09.2023 den Bebauungsplan Nr. 122 „Ahlhorn – Westerholtkamp“ als Entwurf angenommen und die Veröffentlichung des Planentwurfs beschlossen. Die Veröffentlichung der Planunterlagen erfolgt in der Zeit vom 08.03.2024 bis einschließlich 08.04.2024. Des Weiteren wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Veröffentlichung des Planentwurfs in Kenntnis gesetzt und um Stellungnahme bis zum 08.04.2024 gebeten.

Die im Verfahren von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind mit Entscheidungsvorschlag einschließlich einer Begründung der Beschlussvorlage Nr. BV/0653/2021-2026 beigefügt und werden in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses von Herrn Raphael Bachmann, planungsgruppe puche stadtplanung umweltplanung consulting gmbh, Northeim, vorgetragen und erläutert.

Die vorgebrachten Stellungnahmen unter anderem die des Landkreises Oldenburg führten dazu den Entwurf der Planzeichnung noch einmal zu überarbeiten. Die verkehrliche Erschließung wurde angepasst um eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung zu gewährleisten. Die Änderungsbereiche sind in der Planzeichnung markiert.

Das sonstige Sondergebiet im Süden des Plangebietes wird in ein allgemeines Wohngebiet (WA) geändert, da sich die Vorhaben (Senioren- und Gesundheitszentrum) auch in diesem Bereich realisieren lassen.

Die Änderung der Planzeichnung führt dazu, dass der Entwurf erneut angenommen und eine erneute öffentliche Auslegung zu erfolgen hat.

Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Bebauungsplan Nr. 122 „Ahlhorn – Westerholtkamp“ wird als erneuter Entwurf angenommen.

Die erneute eingeschränkte und verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute eingeschränkte und verkürzte Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB soll durchgeführt werden.

Sitzungsbeiträge:

Bürgermeister Schmidtke führt in die Sach- und Rechtslage ein.

Bürgermeister Schmidtke teilt mit, dass die FDP einen Antrag eingereicht habe, um die Beschlussempfehlung eventuell auf die Sitzung am 30.05.2024 zu verschieben.

Der Antrag der FDP ist der Beschlussvorlage BV/0653/2021-2026 beigefügt.

Herr M. Sc. Bachmann, Planungsbüro planungsgruppe puche Northeim, stellt die Planung vor.

Die Präsentation ist der Beschlussvorlage BV/0653/2021-2026 beigefügt.

Ratsherr Hüsers merkt an, dass die Stichstraßen, die für die Wendehammer im südlichen Plangebiet aufgenommen wurden, nicht als Verkehrsflächen dargestellt werden sollten, sondern als „Flächen für Fahr- und Radwege“. Die Straßen müssten nicht so weit geplant werden, dass diese an den südlichen Fahr- und Radweg anschließen. Er stellt klar, dass er unter Biotopverbund etwas anderes verstehe, als das, was im Plan vorgestellt werde.

Mitglied Reinkober möchte wissen, wie breit die südlichen Stichstraßen werden.

Herr M. Sc. Bachmann erklärt, dass man derzeit noch nicht sagen könne, wie die südlichen Baugrundstücke technisch erschlossen werden. Im Bebauungsplan werde die Verkehrsfläche dargestellt. Die tatsächliche Erschließung folge über die spätere Erschließungsplanung. 

Bürgermeister Schmidtke wirkt ein, dass eine gestalterische Einflussmöglichkeit in der späteren Planung bestehe. Es sei keine Errichtung eines Biotopverbundes geplant. Es sollen im Plangebiet lediglich Biotopstrukturen hergestellt werden.

Die Breite der Verkehrsflächen der Stichstraßen würde bis zu 6 m betragen.

Mitglied Reinkober teilt mit, dass, sollten die südlichen Baugrundstücke geteilt werden, eine Erschließung wie derzeit geplant sei, durchaus Sinn ergebe. Er möchte wissen, nach welchem Modell die Kompensationsberechnung durchgeführt wurde.

Herr M. Sc. Bachmann entgegnet, dass dieses nach dem Niedersächsischen Städtetagmodell erfolgt wäre.

Stellv. Ausschussvorsitzender Wendt fragt, ob im allgemeinen Wohngebiet ein Kindergarten, Kiosk, kleinere Gewerbe oder ein Ärztehaus möglich sei?

Herr M. Sc. Bachmann antwortet, dass diese Nutzung im allgemeinen Wohngebiet zulässig sei.

Stellv. Ausschussvorsitzender Wendt findet die Stichstraßen im Zuge der Erschließung durchaus sinnvoll.

Ratsherr Bilger teilt mit, dass die im Plan angegebene Breite der Verkehrsflächen in der späteren Erschließung so nicht umgesetzt werden müsste und diese durchaus kleiner bzw. schmaler werden könnten. Er könne mit dem Plan sehr gut leben.

Ratsherr Stoll fragt, ob im Bereich des Boulevards kleinere Läden möglich wären?

Herr M. Sc. Bachmann teilt mit, dass diese dort durchaus möglich seien.

Ratsherr Küther weist daraufhin, dass im östlichen Teil des Plangebietes der Fahr- und Radweg weggefallen sei.

Herr M. Sc. Bachmann entgegnet, dass dieser nicht weggefallen sei, sondern innerhalb der Grünstreifen errichtet werden solle.

Ratsherr Küther möchte wissen, warum im nördlichen Teil zur Schule die Planung eines Busparkplatzes mit Wendehammer nicht mehr berücksichtigt werde.

Herr M. Sc. Bachmann teilt mit, dass dies im Zuge der Planung verworfen worden wäre.

Bürgermeister Schmidtke führt dazu noch aus, dass dies politisch nicht mehr gewollt sei.

Ratsherr Hüsers hat Bedenken zu der Anlegung von Parkbänken etc. in den Grünstreifen. Könnte sich dies eventuell auf die Kompensation auswirken?

Herr M. Sc. Bachmann erwidert, dass dies keine Problematik darstelle.

Ausschussvorsitzende Naber und Bürgermeister Schmidtke stellen Ratsherrn Küther die Frage, ob der Antrag der FDP aufrechterhalten bleiben soll, obwohl alle Fragen geklärt wären.

Ratsherr Küther teilt mit, dass der Antrag der FDP-Fraktion zurückgezogen wird.