Sach- und Rechtslage:
Das bestehende Seniorenhaus „Fritz-Höckner“ in Ahlhorn, Schulstraße 36,
wurde im Jahr 1997 errichtet. Der Betreiber beabsichtigt, das Pflegekonzept
weiter zu optimieren und den heutigen Bedürfnissen anzupassen. Insbesondere die
Unterbringung in Zweibettzimmern entspricht nicht mehr dem heutigen Standard
und erschwert so eine optimale Belegung der Einrichtung. Daher sollen durch
eine Erweiterung weitere Einbettzimmer geschaffen werden.
Da die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 1a „Ahlhorn, nördlich der
B 213“ festgesetzte Geschoßflächenzahl überschritten wird, ist eine Änderung
des Bebauungsplanes erforderlich. Gestalterisch werden die beiden Anbauten an
die vorhandene Architektur angepasst. Zudem werden sämtliche weitergehende
Festsetzungen eingehalten. Aus diesem Grund wird die ersatzlose Streichung der
Geschoßflächenzahl für diesen Teilbereich als vertretbar angesehen. Zudem wird
der Ausbau der Belegungskapazitäten aufgrund der allgemeinen demografischen
Entwicklung in der Gesellschaft unterstützt.
Eine Ansicht ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0047/2021-2026 beigefügt.
Sämtliche Voraussetzungen für das sogenannte „beschleunigte Verfahren“
sind erfüllt. Ein Bebauungsplan der Innenentwicklung kann im „beschleunigten
Verfahren“ ohne Umweltprüfung aufgestellt werden. Von dem Verfahrensschritt der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange kann abgesehen werden.
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 1a „Ahlhorn, nördlich der B 213“ erfolgt in Form einer textlichen Satzung.
Diese ist der Beschlussvorlage Nr. BV/0047/2021-2026 beigefügt.
Herr Joachim Mrotzek vom Büro PlanForum Nord GmbH, Großenkneten, wird
in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses für Fragen zur Verfügung
stehen.
Der Bürgermeister schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Bebauungsplan
Nr. 1a „Ahlhorn, nördlich der B 213“, 3. Änderung, wird als Entwurf angenommen.
Sowohl die
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch
die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden.
Beschlussempfehlung:
Der
Bebauungsplan Nr. 1a „Ahlhorn, nördlich der B 213“, 3. Änderung, wird als
Entwurf angenommen.
Sowohl die Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wie auch die Beteiligung
der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden.