Betreff
Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022
Vorlage
BV/0054/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Sach- und Rechtslage:

 

Der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 ist dem Finanz- und Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung am 15.11.2021 in seinen Grundzügen vorgestellt worden. Die Fachausschussberatungen folgten in den Sitzungen am 29.11.2021.

 

Nach dem Verwaltungsentwurf weist der Ergebnishaushalt einen Fehlbedarf von 1.580.400 € aus. Schlüsselzuweisungen können aufgrund der hohen Steuerkraft im Berechnungszeitraum 01.10.2020 bis 30.09.2021 nicht in der Höhe wie in den Folgejahren eingeplant werden. Der Ergebnishaushalt gilt jedoch als ausgeglichen, da der Fehlbedarf mit der ordentlichen Überschussrücklage verrechnet werden kann (§ 110 Abs. 5 NKomVG).

 

Der Finanzhaushalt weist insgesamt Auszahlungen in Höhe von 34.806.200 € aus (Haushaltsvolumen). Dem gegenüber stehen erwartete Einzahlungen in Höhe von 31.806.200 €, so dass ein Finanzierungsfehlbedarf von 2.941.900 € verbleibt. Ein Kreditbedarf ist in Höhe von 1.350.800 € eingeplant.

 

Die Haushaltssatzung sowie der Entwurf des Stellenplanes 2022 sind der Beschlussvorlage Nr. BV/0054/2021-2026 beigefügt.

 

In die Zuständigkeit des Finanz- und Wirtschaftsausschusses fallen zur Beratung folgende Produkte und bedeutende Maßnahmen des Teilhaushaltes 3 – Finanzen:

 

 

 

Produkt

Produktnummer

Seitenzahl des Entwurfs

Kämmerei

P1.111300

56

Liegenschaftsverwaltung

P1.111500

57

Elektrizitätsversorgung

P1.531000

58

Gasversorgung

P1.532000

59

Wirtschaftsförderung

P1.571000

60

Steuern, Zuweisungen und Umlagen

P1.611000

61 + 62

Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft

 

P1.612000

63

Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

66

 

Der Bürgermeister schlägt folgenden Beschluss vor:

 

Der Haushaltsplan in der Fassung der Verwaltungsvorlage einschließlich dem angefügten Stellenplan sowie die beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird beschlossen.


Beschlussempfehlung:

 

Der Haushaltsplan in der Fassung der Verwaltungsvorlage einschließlich dem angefügten Stellenplan sowie die beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird beschlossen.