Sach- und Rechtslage:
Der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022
ist dem Finanz- und Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung am 15.11.2021 in
seinen Grundzügen vorgestellt worden. Die Fachausschussberatungen folgten in
den Sitzungen am 29.11.2021.
Nach dem Verwaltungsentwurf weist der Ergebnishaushalt einen Fehlbedarf
von 1.580.400 € aus. Schlüsselzuweisungen können aufgrund der hohen Steuerkraft
im Berechnungszeitraum 01.10.2020 bis 30.09.2021 nicht in der Höhe wie in den Folgejahren
eingeplant werden. Der Ergebnishaushalt gilt jedoch als ausgeglichen, da der
Fehlbedarf mit der ordentlichen Überschussrücklage verrechnet werden kann (§
110 Abs. 5 NKomVG).
Der Finanzhaushalt weist insgesamt Auszahlungen in Höhe von 34.806.200
€ aus (Haushaltsvolumen). Dem gegenüber stehen erwartete Einzahlungen in Höhe
von 31.806.200 €, so dass ein Finanzierungsfehlbedarf von 2.941.900 €
verbleibt. Ein Kreditbedarf ist in
Höhe von 1.350.800 € eingeplant.
Die Haushaltssatzung sowie der Entwurf des Stellenplanes 2022 sind der
Beschlussvorlage Nr. BV/0054/2021-2026 beigefügt.
In die Zuständigkeit des Finanz- und Wirtschaftsausschusses fallen zur
Beratung folgende Produkte und bedeutende Maßnahmen des Teilhaushaltes 3 –
Finanzen:
Produkt |
Produktnummer |
Seitenzahl des Entwurfs |
Kämmerei |
P1.111300 |
56 |
Liegenschaftsverwaltung |
P1.111500 |
57 |
Elektrizitätsversorgung |
P1.531000 |
58 |
Gasversorgung |
P1.532000 |
59 |
Wirtschaftsförderung |
P1.571000 |
60 |
Steuern, Zuweisungen und Umlagen |
P1.611000 |
61 + 62 |
Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft |
P1.612000 |
63 |
Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen |
66 |
Der Bürgermeister schlägt folgenden Beschluss vor:
Der Haushaltsplan in
der Fassung der Verwaltungsvorlage einschließlich dem angefügten Stellenplan
sowie die beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird
beschlossen.
Beschlussempfehlung:
Der Haushaltsplan in
der Fassung der Verwaltungsvorlage einschließlich dem angefügten Stellenplan
sowie die beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird
beschlossen.